Abgrenzung: stationär, teilstationär oder ambulant

Erstellt am 22 Jul 2021 22:16
Zuletzt geändert: 22 Jul 2021 22:17

Siehe unter Reimbursement Institute: Stationär, teilstationär oder ambulant?

Zitat von der Reimbursement-Seite:

Kriterien zur Abgrenzung
Ausgelöst durch einen Patientenfall hat sich das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 04.03.2004 (Az.: B 3 KR 4/03 R) mit der Frage nach einer Abgrenzung befasst.

(Voll-)Stationäre Behandlung
Eine (voll-)stationäre Behandlung liegt vor, wenn der Patient zeitlich ununterbrochen – mindestens aber einen Tag und eine Nacht – im Krankenhaus untergebracht ist. Es findet eine physische und organisatorische Eingliederung des Patienten in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses statt.

Verlässt ein Patient nach Durchführung von, als stationär eingestuften, Behandlungsmaßnahmen eigenmächtig das Krankenhaus und verbleibt somit nicht über Nacht, gilt dieser Fall nach einem Urteil des BSG vom 17.03.2005 (Az.: B 3 KR 11/04 R) weiterhin als stationär. Ambulant geplante Behandlungen können ebenfalls zu stationären Fällen umgewandelt werden, wenn eine Entlassung des Patienten am gleichen Tag aufgrund von Komplikationen nicht mehr möglich ist und dieser daraufhin auch die Nacht im Krankenhaus verbringt.

Teilstationäre Behandlung
Eine teilstationäre Behandlung beansprucht ebenfalls die medizinisch-organisatorische Infrastruktur eines Krankenhauses, beschränkt sich aber meist auf die Unterbringung der Patienten in Tages- und Nachtkliniken. Es ist demnach keine ununterbrochene Anwesenheit des Patienten notwendig. Vielmehr ist die teilstationäre Behandlung weiter gekennzeichnet durch die eingeschränkte Verweildauer. Die Behandlung von Patienten ist folglich entweder auf die Behandlung tagsüber, bei der die Nacht zu Hause verbracht wird (Tagesklinik), limitiert, oder auf die Behandlung abends/nachts, bei der der Patient den Tag andernorts verbringt (Nachtklinik).

Im Vordergrund stehen dabei spezifische Krankheitsbilder, bspw. aus den Fachgebieten Psychiatrie, somatische Erkrankungen und Geriatrie. Diese erfordern oft eine regelmäßige Behandlung und Unterbringung in einer medizinisch-organisatorischen Infrastruktur über einen längeren Zeitraum hinweg oder in einzelnen Intervallen.

Ambulante Behandlung
Die Abgrenzung einer ambulanten Behandlung von einer teilstationären ist etwas diffiziler. Laut BSG erfolgt eine ambulante Behandlung bei Patienten, die weder die Nacht vor, noch die Nacht nach dem Eingriff im Krankenhaus verbringen. Dies entspricht folglich dem Gegenteil einer stationären Behandlung, grenzt sich aber nicht eindeutig von der teilstationären Behandlung ab, wie Grenzfälle zeigen.

Grenzfälle
Grenzfälle, in denen eine exakte Zuordnung schwierig erscheint, stellen Behandlungen dar, die in der Regel nicht täglich aber mehrmals für ein paar Stunden in der Woche im Krankenhaus versorgt werden, bspw. Dialysepatienten. Diese Patienten werden in der Praxis oft als teilstationäre Behandlungen gewertet, entsprechen aber nach vorstehender Definition eher der ambulanten Versorgung.


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