Erstellt am 04 Mar 2018 22:19 - Zuletzt geändert: 04 Mar 2018 22:19
Im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V; SGB V bei der Juris GmbH) sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Das SGB V trat am 1. Januar 1989 in Kraft.
Die im SGB V geregelte Krankenversicherung ist als Solidargemeinschaft beschrieben, die die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Das SGB V ist in dreizehn Kapitel mit etwa 400 Paragraphen unterteilt.
Die Kapitel sind:
- Allgemeine Vorschriften
- Versicherter Personenkreis
- Leistungen der Krankenversicherung
- Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
- Organisation der Krankenkassen
- Verbände der Krankenkassen
- Finanzierung
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; Kap. 9 bei der Juris GmbH
- Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- Weitere Übergangsvorschriften
Die absolute Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert und unterliegt somit den Regelungen des SGB V.
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