Erstellt am 04 Mar 2018 21:33 - Zuletzt geändert: 04 Mar 2018 21:34
Die Richtlinienkompetenz des G-BA bezüglich Regelungen der Routineversorgung ist in § 92 des SGB V geregelt.
Eine thematisch gegliederte Zusammenstellung aller Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird von diesem auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht unter "Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses".
Beispiele für Richtlinien des G-BA zur Krankenversorgung, die in der sozialmedizinischen Begutachtung eine wichtige Rolle spielen, sind u.a.(alphabetisch sortiert; keine vollständige Auflistung):
- Arzneimittel-Richtlinie (mit Anhängen)
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie
- Heilmittel-Richtlinie
- Hilfsmittel-Richtlinie
- Kinder-Richtlinien (Früherkennung)
- Krankentransport-Richtlinien
- Krankenhausbehandlungs-Richtlinien
- Mutterschafts-Richtlinien
- Rehabilitations-Richtlinie
- Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - ASV-RL
- Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (früher BUB-Richtlinie)
- Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V alte Fassung)
- Richtlinien über künstliche Befruchtung
- Schutzimpfungs-Richtlinie
- Soziotherapie-Richtlinien
- Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie
Weitere in der sozialmedizinischen Begutachtung relevante Richtlinienkompetenzen definieren § 63 Abs. 3c SGB V - Modellvorhaben, § 101 SGB V - Überversorgung, §116b SGB V - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, § 137 SGB V - Qualitätssicherung, § 137c SGB V - Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus, § 137e SGB V - Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie § 137f SGB V - Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten.
Alle medizinischen und sozialrechtlichen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!