Prävention
Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes am 25. Juli 2015 erhielt der G-BA den Auftrag zur Ausgestaltung von Präventionsempfehlungen.
Vom G-BA wurde diesbezüglich am 21. Juli 2016 eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach Ärztinnen und Ärzte zukünftig, sofern dies medizinisch angezeigt ist, Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention empfehlen können.
Ziel sei es, individuelle verhaltensbezogene Risikofaktoren zu senken, die für das Entstehen von Erkrankungen verantwortlich sein könnten. Als mögliche Handlungsfelder wurden Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum identifiziert.