HBO und Systemversagen

Erstellt am 03 Aug 2010 11:33 - Zuletzt geändert: 05 May 2021 09:14

Die hyperbare Sauerstofftherapie beim diabetischen Fußsyndrom findet sich in der Richtlinie Methoden Krankenhaus sowohl als so genannte "notwendige Behandlungsmethode", die (in einigen Fällen) weiterhin als Kassenleistung erlaubt ist, als auch als ausgeschlossene Methode (für die Mehrzahl der Fälle).

Einem Urteil des Bundessozialgerichts B 1 KR 44/12 R vom 07.05.2013 war zu entnehmen, dass eine Leistungspflicht der Krankenkasse wegen Systemversagens ausnahmsweise trotz eines gemäß § 135 Abs. 1 SGB V aufgestellten Verbots bestehen kann, wenn die fehlende Anerkennung der neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem G-BA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde.

Dies sah das Bundessozialgericht in dem genannten Urteil bezüglich der HBO beim diabetischen Fußsyndrom in der ambulanten Versorgung gegeben. Die BSG-Richter sahen hier ein Systemversagen, da die Überprüfung der hyperbaren Sauerstofftherapie im Jahr 2008 sich nicht auf die Überprüfung von ambulanten Anwendungsfällen (Indikationen) der Methode erstreckte, welche im Rahmen der Überprüfung zwar als (weiterhin) stationär notwendige Leistungen definiert wurden, im ambulanten vertragsärztlichen Bereich aber dennoch weiter ausgeschlossen sind.

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