Erstellt am 18 Apr 2023 11:53
Zuletzt geändert: 18 Apr 2023 11:57
Bis Ende des Jahres 2007 lautete die Abbildung der Weichstrahltherapie im EBM folgendermaßen:
25.3.1 Therapie gutartiger Erkrankungen mittels Weichstrahl-, Orthovolt oder Hochvolttherapie (bis 1 MeV) oder Therapie bösartiger Erkrankungen mit einer Strahlqualität von weniger als 1 MeV
25310 Weichstrahl-, Orthovolt- oder Hochvolttherapie
Obligater Leistungsinhalt
- Therapie gutartiger Erkrankungen mittels Weichstrahl-, Orthovolt-, Hochvolttherapie (bis 1 MeV) oder Telekobalttherapie mit einem Focus-Achse-Abstand von mindestens 60 cm
und/oder
- Therapie bösartiger Erkrankungen mit einer Strahlqualität von weniger als 1 MeV oder Telekobalttherapie mit einem Focus-Achse-Abstand von mindestens 60 cm, je Behandlungstag 215 Punkte
Ab dem 1. Quartal 2008 wurde die Abrechnungsmöglichkeit der Weichstrahltherapie bösartiger Tumore aus dem EBM entfernt.
Legende im EBM ab Quartal 1, 2008:
25310 Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
Obligater Leistungsinhalt
- Therapie gutartiger Erkrankungen mittels Weichstrahl- oder Orthovolttherapie, je Behandlungstag 355 Punkte
Im Februar 2008 erreichten den MDK Anfragen von Krankenkassen, die ungefähr so lauteten:
„…Können Sie uns mitteilen, ob die Weichstrahlentherapie noch die Methode der Wahl beim bösartigen Tumor ist?…“
Der MDK konnte durch Rückfrage bei verschiedenen Dermatologen und nach Konsultation medizinischer Fachliteratur hierzu nur folgendes erklären:
Eine Behandlung mittels Weichstrahlentherapie bei inoperablen oder nur schwer operierbaren spinozellulären Karzinomen ist leitliniengerecht und stellt eine anerkannte, weithin verwendete Behandlungsmethode dar. Sie ist insbesondere dann gegenüber einem operativen Vorgehen zu bevorzugen, wenn Patienten aufgrund hohen Alters und entsprechender Hautbeschaffenheit ein sehr hohes operatives Risiko aufweisen.
In dieser Indikation stellt die Weichstrahltherapie mit Röntgenstrahlen zwischen 20 und 100 kV das derzeit am häufigsten angewendete Verfahren der radiologischen Behandlung dar.
Es kann von hier aus nicht nachvollzogen werden, warum eine EBM-Ziffer für diese Behandlung nicht mehr vorgesehen ist, die vom behandelnden Dermatologen geplante Therapie ist medizinisch indiziert.
Formal war - gemäß damaliger Definition einer NUB, wie sie der Verfahrensordnung des G-BA im Jahr 2008 zu entnehmen war - damit die Weichstrahltherapie zur Behandlung bösartiger Tumore als NUB anzusehen und hätte formal eine gutachterliche Bearbeitung nach der Begutachtungsanleitung NUB erfordert.
Eine telefonische Nachfrage bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sollte sicher stellen, dass es sich bei der Entfernung der Indikation "bösartige" Tumore bei der Weichstrahltherapie nicht um ein rein redaktionelles Versehen gehandelt hatte. Diese Nachfrage ergab, dass die Leistung bewusst aus dem EBM entfernt worden sei, da der EBM im Kapital 25 "Strahlentherapeutische Leistungen" an den medizinischen Fortschritt angepasst wurde. Eine, im wesentlichen gleichlautende, schriftliche Bestätigung ergab ein Schreiben der KVN vom 07.03.2008.
Dies bestätigte somit formal, dass es sich ab dem 01.01.2008 bei der Weichstrahltherapie in der Indikation "bösartige Tumore" um eine NUB handelte.
Die Formulierung der Leistungs-Legende der GOP 25310, unter Ausschluss der bösartigen Tumore, blieb im EBM über drei Quartale erhalten und fand sich zuletzt im dritten Quartal 2008 in dieser Form.
Im vierten Quartal 2008 änderte sich plötzlich der Leistungsinhalt der Legende und die Behandlung bösartiger Tumor mittels Weichstrahltherapie wurde den kassenärztlich tätigen Hautärzten, die das Problem ganz überwiegend betraf, wieder möglich.
Legende im EBM ab Quartal 4, 2008 (und auch aktuell):
25310 Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
Obligater Leistungsinhalt
- Therapie gutartiger und/oder bösartiger Erkrankungen mittels Weichstrahl- oder Orthovolttherapie, …
Damit hatte sich die Weichstrahltherapie in der Indikation "bösartige Tumore" nach nur 9 Monaten wieder von einer "NUB" in eine (qualitätsgeprüfte/bewährte) kassenärztliche Leistung verwandelt - ganz ohne Bewertungsverfahren durch den G-BA.
Siehe auch in diesem Wiki:
- Methoden
- NUB - Definition
- NUB im ambulanten Bereich
- NUB im Krankenhaus
- Wann ist eine Methode eine NUB?
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