Prinzipiell möglicher Nutzen der Methode "PET"

Erstellt am 26 Aug 2015 16:07
Zuletzt geändert: 23 Feb 2021 16:02

Von Anwendern erwarteter oder bereits grundsätzlich bestätigter Nutzen der Methode "PET":

Aus den "Tragenden Gründen" zum Beschluss des G-BA vom 18.04.2013 über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung hinsichtlich der Positronenemissionstomographie (PET) und PET-Computertomographie (CT) bei malignen Lymphomen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann hierzu folgendes zitiert werden:

"Die PET ist ein nicht invasives diagnostisches Verfahren, … Im Gegensatz zu den klassischen bildgebenden Verfahren, bei denen Informationen über die anatomische Struktur und die Lokalisation von Läsionen erhoben werden, kann die PET komplementär dazu die Funktion, den Metabolismus und die biochemischen Prozesse der Organe charakterisieren… Die von dem Zerfall des radioaktiven Tracers freigesetzten Positronen werden von einem PET-Scanner detektiert und in ein Bild umgewandelt. Die Befundung ergibt sich aus dem Vergleich zwischen der Aktivität eines bestimmten Areals und der Aktivität in dem umliegenden „normalen“ Gewebe. … Damit kann die morphologisch orientierte CT- und MRT-Bildgebung bei spezifischen Fragestellungen um weitere Informationen ergänzt werden."

Gemäß den bis 18.04.2013 erfolgten Methodenbewertungen durch den G-BA war bis dahin der größte Nutzen der PET für folgende Problemlagen gesehen worden:
Eine Reduktion vermeidbarer thoraxchirurgischer Eingriffe1 sowie unnötiger/nicht aussichtsreicher Strahlentherapie beim Bronchialkarzinom2.
Ein korrektes Downstaging bei Bronchialkarzinom- Patienten mit unsicherem Metastasenstatus und hieraus folgend die Eröffnung einer potenziell kurativen Therapieoption für die betroffenen Patienten3.
Eine Anpassung des Zielvolumens der Strahlentherapie4.
Eine Vermeidung einer Übertherapie mit der Gefahr von Sekundärmalignomen bei Patienten mit Hodgkin-Lymphom im fortgeschrittenen Stadium, bei denen nach abgeschlossener Chemotherapie über eine weitere Strahlentherapie entschieden werden soll5.
Eine mögliche Verbesserung der Therapieergebnisse bei pädiatrischen Lymphom-Patienten durch Einsatz der PET im Rahmen der Behandlung in einer Studie oder entsprechend dem Protokoll einer laufenden Studien oder aufgrund der Interimsergebnisse einer laufenden Studie oder aufgrund der Empfehlung von Studienverantwortlichen6.
Für rezidivierende kolorektale Karzinome sah der G-BA nach Prüfung der Methode gemäß § 137c Absatz 1 und § 135 Absatz 1 SGB V den Nutzen zunächst als noch nicht hinreichend belegt an, bestätigte jedoch mit Beschluss vom 27.03.2014 das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative7.


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