PET als "First-Line-Diagnostik"

Erstellt am 04 Jul 2011 15:43
Zuletzt geändert: 06 Dec 2015 12:26

Eine PET-CT-Untersuchung bei Anfangsverdacht auf das mögliche Vorliegen einer Läsion entspricht weder leitliniengerechtem Vorgehen noch berücksichtigt eine solche Vorgehensweise die Belange des Strahlenschutzes der Versicherten, noch den § 12 SGB V, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.

Für den Einsatz der PET ist mindestens zu fordern, dass nachvollziehbare Hinweise existierten, die ein karzinomatöses Geschehen wahrscheinlich machen. Hierzu gehören sowohl Charakteristika erhobener konventioneller bildbefunden wie auch Spezifika der jeweils vermuteten Tumorerkrankung und das Risikoprofil der betroffenen Patienten-Gruppe.
Ohne die Berücksichtigung der genannten Faktoren entspricht der Einsatz der PET weder dem aktuellen Standard der medizinischen Diagnostik noch internationalen Leitlinienempfehlungen - auch und gerade unter Berücksichtigung der Strahlenbelastung dieser Untersuchungsform.


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