PET bei Demenz und Demenzverdacht

Erstellt am 15 Sep 2015 22:46
Zuletzt geändert: 22 Jul 2022 13:55

Sozialrechtliche Anerkennung

Als spezifische, für die Demenz vom Alzheimer-Typ zugelassene Therapie stehen Antidementiva zur Verfügung, die bis auf eine Ausnahme nicht für andere Demenzformen zugelassen sind.
Der G-BA geht [im Abschlussbericht zum Beratungsverfahren nach § 137e SGB V über eine Richtlinie zur Erprobung Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie] davon aus, dass therapeutische Konsequenzen, die auf einem Nachweis oder Ausschluss von Amyloid-Plaques durch eine Amyloid-PET beruhen, in erster Linie Entscheidungen für oder gegen eine antidementive Therapie betreffen. Bei Ausschluss einer Alzheimer-Demenz auf Grundlage eines negativen Amyloid-PET-Befundes kann die Einnahme von Antidementiva und die damit verbundenen möglichen unerwünschten Wirkungen vermieden werden.

Empfehlungen deutscher oder deutschsprachiger Leitlinien

Folgende Leitlinien enthalten Empfehlungen zur Nutzung der PET bzw. PET-CT zur Demenzdiagnostik:

"FDG-PET und HMPAO-SPECT können bei Unsicherheit in der Differenzialdiagnostik von Demenzen (AD, FTD, VD) zur Klärung beitragen. Ein regelhafter Einsatz in der Diagnostik wird nicht empfohlen."

In der Empfehlung Nr. 26 zur Amyloid-PET heißt es:

"Die Darstellung des zerebralen Amyloids mittels PET kann in klinisch unklaren Fällen eines vorliegenden Demenzsyndroms zur Differenzialdiagnose bzw. ätiologischen Zuordnung erfolgen. Ein positiver Amyloid-Nachweis mittels PET muss im Gesamtkontext insbesondere unter Beachtung des klinischen Befundes und anderer Biomarker-Informationen interpretiert werden. Bei Demenz kann ein positiver Amyloid-PET-Befund auf eine zugrunde liegende Alzheimer-Krankheit hindeuten, während ein negativer Amyloid-PET-Befund gegen eine zugrunde liegende Alzheimer-Krankheit spricht."

Im Erläuterungstext zu dieser mit "Empfehlungsgrad 0" ausgesprochenen Empfehlung finden sich die Aussagen:

"Die Anwendung des Amyloid-PET bei Personen mit einer typischen Alzheimer-Demenz ist üblicherweise nicht erforderlich. Die Anwendung bei Personen ohne jegliche kognitive Störungen wird nicht empfohlen."

Konkrete Aussagen zum klinischen Nutzen einer PET für die betroffenen Patienten enthält diese Leitlinie nicht, obwohl es derzeit "…noch keine gesicherte Therapie zur Beeinflussung des Verlaufs neurodegenerativer Erkrankungen" gibt1
Die Leitlinie ist (wieder) über die Webseiten der AWMF erhältlich, seit die neue Version im Januar 2016 eingestellt wurde.

"PET- und SPECT- Untersuchungen sollten diagnostisch sonst unklaren Fällen vorbehalten bleiben".

Empfehlungen in internationalen Leitlinien

Folgende internationale Leitlinien empfehlen einen Einsatz der PET bzw. PET-CT zur Demenzdiagnostik (unvollständige, selektionierte Auflistung):

"Although learning the cause of dementia and the limited efficacy of available treatments may cause stress and anxiety for some, we we believe that the value of knowing outweighs the disadvantages."

  • Das US-amerikanische National Institute on Aging (NIA) hat im Jahr 2011 seine Diagnose-Leitlinien unter spezifischer Berücksichtigung moderner "Biomarker-Methoden", zu denen das NIA auch die PET zählt, überarbeitet. Das NIA kommt zu dem Ergebnis, dass Biomarker-Methoden wie die PET ganz überwiegend in wissenschaftlichem Interesse angewendet werden und sieht wenig Hinweise auf einen Patienten-Nutzen. In der Pressemitteilung des NIA vom 19.04.2011 heißt es:

"These tests will be used primarily by researchers, but may be applied in specialized clinical settings to supplement standard clinical tests to help determine possible causes of MCI symptoms."

HTA-Berichte, systematische Technologiebewertungen

Eine ausführliche und systematische Bewertung der Untersuchungsmethode der Positronen-Emissions-Tomographie im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses führte zum Ausschluss aller Anwendungen der PET von der vertragsärztlichen Versorgung durch den damaligen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Jahr 20022. Im Jahr 2003 erschien ein umfassender HTA-Bericht zum PET in deutscher Sprache, der keine guten Belege in den damals verfügbaren wissenschaftlichen Daten fand, welche eine Aufnahme der PET - unabhängig von der Indikation - in die nationale Gesundheitsversorgung nahe gelegt hätten3.

Ein Auftrag zur Methodenbewertung durch das IWQiG wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss zurückgezogen.

Kostenübernahme-Entscheidungen internationaler Gesundheitsversorger

Entscheidungen zum Einsatz der Methode in anderen Ländern bzw. durch Gesundheitsversorgungs-Institutionen im Ausland.

  • Schweiz:

In der Schweiz wird von der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Abklärung von Demenzerkrankungen mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET) unter Einsatz von Fluordesoxyglucose (FDG) bei Patientinnen oder Patienten, die jünger als 80 Jahre alt sind und bei welchen die üblichen Untersuchungen zu keiner Diagnose geführt haben, von der OKP vergütet. Weitere Voraussetzung sind schwere, dauerhafte Symptome4.

Grundsätzliche Überlegungen zur Indikation der PET in der Demenzdiagnostik

Siehe auch in diesem Wiki






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