MRT der Mamma

Erstellt am 22 Sep 2015 00:50
Zuletzt geändert: 12 Jan 2022 08:46

Abstract

Die MRT-Diagnostik beim Mammakarzinom kann über die GOP 34431 des EBM abgerechnet werden.

Abgrenzung / Begriffsklärung

Synonym: MRM - Magnetresonanz-Mammographie

Studien, Evidenz

Mammographie + MRI = sind komplementäre Untersuchungen.
Suspekter Kalk in der Mammographie muss bioptisch abgeklärt werden (auch wenn das MRI unauffällig).
  • Die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) ging in ihren Empfehlungen 2019 über die Indikationen gemäß Luzerner Blockkurs noch ein wenig hinaus. Zu Läsionen mit unsicherem biologischen Potenzial (B3) schreibt die AGO u.a.:
    • Früherkennung bei normalem Risiko: MRT bei neg. MG und extrem dichter Brust* 50-75 LJ: Kann-Empfehlung (+); (Definition von extrem dicht entspricht BIRADS-Dichtekategorie D inhomogen dicht Kategorie C nach ACR BI-RADS-Atlas 5. ed. 2013)
    • Abklärung von Symptomen: MRT: Wenn klinische, mammographische und sonographische Diagnostik inkl. Nadelbiopsie keine endgültige Diagnose erlauben.
    • Prätherapeutische Mamma- und Axilladiagnostik: MRT erwägen bei hohem familiären Risiko, eingeschränkter Beurteilbarkeit in MG & US (Beurteilbarkeit C/D), invasiv lobulärem Karzinom. Hinweis: Keine Reduktion der Nachresektionsrate.
  • Beim familiären Brustkrebs sollte die MRT der Mamma nur in Kombination mit umfassenden Beratungsgesprächen und möglichst in einem der anerkannten Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs durchgeführt werden.
    • Beim DCIS besteht das Risiko eines vergleichsweise hohen Anteils falsch-negativer MRT-Befunde. DCIS kann nur in hochauflösender MRT unter Interpretation des Kontrastmittel-Anreichungsmusters ausreichend gut erkannt werden.
    • Insbesondere beim Einsatz zur Früherkennung bei Hochrisikogruppen ist laut AGO die Sensitivität der MRT alleine oftmals nicht ausreichend.
    • Daher sollte immer auch eine Mammographie oder, wenn diese nicht möglich ist, eine Sonographie zusätzlich erfolgen.

Diese Empfehlungen wurden unter anderem bestärkt durch die Ergebnisse der intensivierten Früherkennungs-Studie des Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs und der FaMRIsc-Studie:

  • Die niederländische DENSE-Studie hatte auch einen BRCA-unabhängigen Nutzen für Frauen mit dichtem Brustgewebe gezeigt. Diese Ergebnisse sind jedoch einschränkend zu interpretieren, da die MRT bei diesen Frauen mit einer höheren Rate an falsch-positiven oder BIRADS3-Läsionen verbunden ist:
    • Bakker MF, de Lange SV, Pijnappel RM, Mann RM, Peeters PHM, Monninkhof EM, Emaus MJ, Loo CE, Bisschops RHC, Lobbes MBI, de Jong MDF, Duvivier KM, Veltman J, Karssemeijer N, de Koning HJ, van Diest PJ, Mali WPTM, van den Bosch MAAJ, Veldhuis WB, van Gils CH; DENSE Trial Study Group. Supplemental MRI Screening for Women with Extremely Dense Breast Tissue. N Engl J Med. 2019 Nov 28;381(22):2091-2102. doi: 10.1056/NEJMoa1903986. PMID: 31774954.
  • Die DENSE-Arbeitsgruppe führte auch gesundheitsökonomische Berechnungen durch. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass die MRT bei maximal dreijährigen Screening-Intervallen kosteneffizient sein könnte:

Legalstatus, Indikation

Die MRT der Mamma ist laut Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (früher BUB-Richtlinie) eine Vertragsleistung in folgenden Fällen:

  • Rezidivausschluss eines Mamma-Karzinoms nach brusterhaltender Therapie(Operation und/oder Radiatio) oder nach primärem oder sekundärem Brustwiederaufbau, wenn Mammographie und Sonographie nicht die Dignität des Rezidivverdachtes klären.
  • Primärtumorsuche bei histologisch gesicherter axillärer Lymphknotenmetastase eines Mamma-Karzinoms, wenn ein Primärtumor weder klinisch noch mit den bildgebenden Verfahren Mammographie oder Sonographie dargestellt werden konnte.

Die Bewertung der Mamma-MRT wurde bereits durch die Vorgänger-Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses, den "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" eingeleitet.
In der Version der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung vom 05.01.2005 sind die gleichen, wie die derzeit noch einzigen beiden anerkannten Indikationen, für die Anwendung der Mamma-MRT bereits aufgeführt.

Die beiden positiv bewerteten Indikationen wurden tatsächlich schon im Jahr 2001 in die damalige Richtlinien-Version aufgenommen:
Hierzu existiert auf den Webseiten des G-BA ein Beschluss des "Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" in seiner Sitzung vom 3. Mai 2001.
Danach wurde die Anlage A der "Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V" in der Fassung vom 10. Dezember 1999, (BAnz. 2000, S. 4602), zuletzt geändert am 16. Oktober 2000, (BAnz. 2001, S. 685 ), wie folgt ergänzt:

"9. Magnetresonanztomographie der weiblichen Brust (MRM) bei den Indikationen
- Rezidivausschluss eines Mamma-Karzinoms nach brusterhaltender Therapie (Operation und/oder Radiatio) oder nach primärem oder sekundärem Brustwiederaufbau, wenn Mammographie und Sonographie nicht die Dignität des Rezidivverdachtes klären.
- Primärtumorsuche bei histologisch gesicherter axillärer Lymphknotenmetastase eines Mamma-Karzinoms, wenn ein Primärtumor weder klinisch noch mit den bildgebenden Verfahren Mammographie oder Sonographie dargestellt werden konnte.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 3. Mai 2001."

Der historischen Version der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung in der Version vom 01.01.1998 ist folgende "Bekanntmachung des aktuellen Themenkatalogs des Bundesausschusses der Arzte und Krankenkassen zu Überprüfungen gemäß § 135 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V] vom 5. November 1997" zu entnehmen:

"Außerdem sollen folgende neue, das heißt bisher nicht in die vertragsärztliche Versorgung eingeführte Methoden beraten werden:
1. Methadon-Substitution bei Heroinabhängigen
2. Osteodensitometrie
3. MRT der Mamma …"

Ob und ggf. welche anderen denkbaren Indikationen der Mamma-MRT, neben den 2001 positiv bewerteten zwei Indikationen, vom G-BA bzw. seiner Vorgängerorganisation beraten wurden, ist den Webseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu entnehmen.

Ein Ausschluss der Mamma-MRT erfolgte bislang jedenfalls in keiner Indikation.

Qualität

Die Magnetresonanztomographie ist ein Verfahren der vertragsärztlichen Versorgung, über die gemäß § 92 SGB V in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss Empfehlungen hinsichtlich der apparativen Anforderungen und der notwendigen Qualifikation der Ärzte gegeben hat ("Kernspintomographie-Vereinbarung").

Die Magnetresonanztomographie konnte gemäß G-BA-Richtlinie zu Lasten der GKV und im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur bei Untersuchungen im Kernspintomographen erbracht werden, wenn die Qualitätsüberprüfungen im Sinne der "Empfehlungen zur Qualitätssicherung und zu den erforderlichen
Aufzeichnungen gemäß § 135 Abs.1 Nrn. 2 u. 3 SGB V" erfolgt und dokumentiert waren.

Aktuell gelten aufgrund eines BSG-Urteils nur die allgemeinen Qualitätskriterien der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V.

Familiärer Brustkrebs / genetisch bedingtes Brustkrebs-Risiko

Bei familiärem Brustkrebs (bzw. Verdacht auf familiären Brustkrebs) wäre primär eine leitliniengerechte Beratung in einem der anerkannten Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs zur Abklärung eines Risikos für familiären Brustkrebs sowie zur langfristigen Betreuung als "medizinische Standardtherapie" bzw. als diagnostische/therapeutische Alternative mit besserem Patientennutzen im Vergleich zur Anwendung der MRT in der Breitenversorgung anzusehen.
Eine Übersicht zum aktuellen Stand bezüglich des Nutzens der MRT beim familiären Brustkrebs bietet eine Zusammenfassung des MR-Symposium 2021 – MRT in der Früherkennung von familiärem Brustkrebs.

WebLinks

Siehe auch in diesem Wiki


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