Prophylaktische Mastektomie

Erstellt am 12 Mar 2019 11:51
Zuletzt geändert: 11 Oct 2021 21:19

Auszüge aus der S3-Leitlinie Mammakarzinom:

Statement 3.21:
• Bereits an Brustkrebs erkrankte Frauen mit einer pathogenen BRCA1 oder BRCA2-Genmutation haben ein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines kontralateralen Mammakarzinoms. Dieses Risiko hängt u. a. ab vom betroffenen Gen und dem Ersterkrankungsalter und ist bei der Beratung zu berücksichtigen.
• Bei Frauen mit einer pathogenen BRCA1- oder BRCA2-Genmutation führt die kontralaterale, sekundär prophylaktische Mastektomie zu einer Reduktion des kontralateralen Karzinomrisikos. Bei der Indikationsstellung zur kontralateralen sekundär prophylaktischen Mastektomie soll die Prognose des Erstkarzinoms berücksichtigt werden.

Eine bestätigte oder vermutete genetische Disposition führt neben der eigentlichen Krebserkrankung zu weiteren Belastungen (Gentest, Krebsfrüherkennung, prophylaktische Operationen, Kinderwunsch, sozialrechtliche Konsequenzen). Sie betreffen nicht ausschließlich die Sorge um die eigene Gesundheit und/oder den individuellen Erkrankungsverlauf, sondern auch die um Kinder und Enkel

Empfehlung 3.23:
Der Kontakt zur Krebsselbsthilfe sollte gesunden sowie erkrankten Frauen und Männern mit erhöhten Risiken angeboten werden, um ihrem Wunsch nach weiteren Informationen nachzukommen und sie in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu bestärken. Sie sollen unterstützt werden:
• bei Verdacht auf familiäre Belastung
• im Kontext der Gentestung
• vor prophylaktischen Maßnahmen
Entsprechende schriftliche Informationsmaterialien sollten vorgehalten werden.

Empfehlung 4.21:
a.) Eine Mastektomie soll bei folgenden Indikationen durchgeführt werden:
• inkomplette Entfernung des Tumors (inkl. intraduktale Komponente), auch nach Nachresektion
• inflammatorisches Mammakarzinom (in der Regel auch bei pathologischer Komplettremission)
• bei Kontraindikationen zur Nachbestrahlung nach brusterhaltender Therapie bei absoluter Indikation zur Bestrahlung
• Wunsch der aufgeklärten Patientin
Empfehlungsgrad A.

Diese Empfehlung in Punkt "a" erscheint leicht widersprüchlich zu dem Empfehlungsteil "d":
d.) Eine kontralaterale prophylaktische Mastektomie sollte bei Nicht-Mutationsträgerinnen bzw. bei Patientinnen ohne Nachweis einer familiären Hochrisikosituation zur Reduktion des kontralateralen Mammakarzinomrisikos nicht durchgeführt werden.
Empfehlungsgrad B.

Die Aussagen der Empfehlungen werden im Hintergrundtext zu dieser Empfehlung folgendermaßen ergänzt:
Die modifiziert radikale Mastektomie wird immer dann durchgeführt, wenn ein brusterhaltendes Vorgehen nicht möglich ist bzw. die Tumorgrößenausdehnung und damit das Rezidivrisiko erhöht sind. Dies gilt weiterhin für das inflammatorische Mammakarzinom, auch nach neoadjuvanter Chemotherapie, für eine auch nach Nachresektion inkomplette Tumorentfernung und prinzipiell immer aufgrund des Wunsches der Patientin.
[…]
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise1 darauf, dass eine prophylaktische Mastektomie der Gegenseite bei Patientinnen mit Brustkrebs und ohne familiärer Hochrisikosituation bzw. ohne BRCA1/2 Mutation die Prognose im Hinblick auf das Überleben verbessert [160, 170, 391]. Für Patientinnen mit familiärer Hochrisikosituation oder mit nachgewiesener Mutation sollte die Entscheidung zur prophylaktischen, kontralateralen Mastektomie nach ausführlicher Diskussion mit der Patientin in einem interdisziplinären Team getroffen werden.

Siehe auch in diesem Wiki:


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