Erstellt am 24 Jun 2021 17:40
Zuletzt geändert: 24 Jun 2021 17:42
- SG Nürnberg, Entscheidung vom 04. März 2021 - S 21 KR 2193/18
- Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 04.03.2021 - S 21 KR 2193/18; Volltext auf OpenJur:
Sehr schöne Darstellung, warum der Test, der bei Bronchialkarzinomen Kassenleistung sein kann und auch von akkreditierten Vertragslaboren angeboten wird, beim Neuroblastom sinnlos war/ist.
Erörtert wird auch die Regelung zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V eingegangen. Es wird festgestellt, dass im verhandelten Fall der so genannte Beschaffungsweg eingehalten wurde.
Sodann wird dekliniert, dass trotz tödlicher und alternativloser Erkrankung (metastasiertes Neuroblastom bei einem siebenjährigen Kind) und trotz Berücksichtigung von § 2 Abs. 1a SGB V eine Leistungspflicht nicht gegeben war, da eine hinreichende Aussicht auf einen Erfolg im Sinne des Behandlungsziels nicht gegeben war.
Allerdings zeigt die weitere Argumentation, dass die Nürnberger Sozialrichter § 87 Abs 3e SGB V nicht gelesen oder verstanden haben und auch die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Die Argumentation der Sozialrichter baut (leider) auf dem Argument auf, dass eine Leistung dann eine "Neue Methode" nach § 135 SGB V ist, wenn sie nicht über den EBM abgerechnet werden kann… Zitat aus dem Urteilstext:
"Bei dem Maintrac-Bluttest handelt es sich um ein neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, da sie nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) enthalten ist."
Diese Argumentation ist auch deswegen eigentlich unhaltbar, weil neue Laborleistungen schon vor Einführung von § 87 Abs 3e SGB V in der Regel in eigener Verantwortung des Bewertungsausschusses in den EBM eingeführt wurde und keiner Bewertung durch den G-BA unterworfen wurden.
Siehe auch in diesem Wiki
Alle medizinischen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!
Neue Seite anlegen