Erstellt am 04 Aug 2010 13:09
Zuletzt geändert: 26 Feb 2018 21:40
Sozialmedizinische Bewertung:
Die so genannte Low Level Laser Therapie oder LL-Lasertherapie wird als außervertragliche "NUB" in der ambulanten Versorgung angesehen.
Die Behandlung mit niedrig-energetischem Laser (Soft- und Mid-Powerlaser) ist in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschuss eingeordnet in der Anlage II, "Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen".
In diese Kategorie fällt z.B. die LDL-Lasertherapie mit dem Optonlaser der Firma Zimmer.
Vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde Februar 2005 eine Literaturrecherche zur Frage wissenschaftlicher Belege für diese Form der Lasertherapie durchgeführt. Dabei waren keine Belege für eine - im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten - bessere klinische Wirksamkeit gefunden worden. Eine Aktualisierung dieser Recherche wurde seither nicht publiziert.
Den Ergebnissen dieser Studie zufolge war die (mit Standardversorgung kombinierte) Low Level Laser Therapie effektiver als die Extrakorporale Stoßwellentherapie hinsichtlich der Schmerzreduktion nach drei Wochen und drei Monaten.
Cinar E, Saxena S, Uygur F. Combination Therapy Versus Exercise and Orthotic Support in the Management of Pain in Plantar Fasciitis: A Randomized Controlled Trial. Foot Ankle Int. 2018 Jan 1:1071100717747590.
- Originalzitat
- CONCLUSION
- When LLLT and ESWT were combined with usual care, LLLT was found to be more effective than ESWT in reducing pain in PF at short-term follow-up.
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