Lasertherapie

Erstellt am 04 Aug 2010 13:01
Zuletzt geändert: 09 Dec 2022 14:14

Abstract

Seit 1991 eine Arbeit mit dem Titel "Lasertherapie in der Dermatologie" im Deutschen Ärzteblatt erschien, haben sich eine Reihe wesentlicher Neuentwicklungen und Verbesserungen der Lasertherapie ergeben, die zu anerkannten Anwendungen auch im Rahmen des GKV-Systems geführt haben.
Andererseits werden Laser zunehmend aber auch bei nicht gesicherten Indikationen eingesetzt sowie den Patienten als so genannte IGEL-Leistung angeboten.
Das Wort L.A.S.E.R. ist ein aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildetes Wort, ein sogenanntes Akronym für die englischen Wörter "Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation" ( was auf Deutsch etwa zu übersetzen ist mit „Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung“) und beschreibt das physikalische Grundprinzip hinter der Funktionsweise eines Lasers.
Es gibt spezielle Laser zum Entfernen überschüssigen Hautgewebes, gutartiger Warzen, von Hautanhängseln oder zum Abschleifen und Glätten faltenreicher oder (Akne-) vernarbter Haut; Laser speziell für die Entfernung von Couperose (sichtbare Blutgefäße im Gesicht) oder Blutschwämmchen sowie auch Spezial-Laser zur Entfernung von Tätowierungen oder überschüssiger Behaarung.

Für die Lasertherapie der Haut hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG) eine evidenz- und konsensbasierte Leitlinie in Zusammenarbeit mit der AWMF herausgegeben:

Für die Blutschwämmchen (Hämangiome) im Säuglings- und Kleinkindesalter, die auch häufig mit Laser behandelt werden, existiert eine eigene Leitlinie:

  • Leitlinie Infantile Hämangiome im Säuglings- und Kleinkindesalter, AWMF-Registernummer 006 - 100, Stand 31.10.2020, gültig bis 31.10.2023. Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), weitere Fachgesellschaften. Online verfügbar über "www.awmf.org".

Abgrenzung / Begriffsklärung

Von Laseranwendungen grundsätzlich zu unterschieden sind sogenannte IPL-Systeme (Intense-Pulsed-Light Technologie), auch Photo-Blitzlampen genannt. Diese Lichtquellen senden im Unterschied zum Laser immer polychromatisches Licht aus, während Laser immer monochromatisches Licht aussenden.

Beschreibung / Funktionsprinzip / Hintergrund

Laser ist nicht gleich Laser - zur Behandlung verschiedener Veränderungen werden auch unterschiedliche Laser eingesetzt.
Beipiele:

  • Ablative Laser ("chirurgisches Messer", Vaporisationslaser): Erbium-YAG-Laser (Wellenlänge 2940 nm), CO2-Laser (Wellenlänge 10600 nm)
  • Koagulationslaser: Argon-, Neodym-YAG(Nd-YAG-) -Laser (Wellenlänge 532 nm), Kupferdampflaser,
  • Pigmented Lesion Dye laser (PLDL; Wellenlänge 510 nm)
  • Laser für die refraktive Hornhautchirurgie: Excimer-Laser (Wellenlänge 308 nm)
  • Opton-Laser: zwei Wellenlängen: 980 nm-Anteil für oberflächennahe Wirkung; 810 nm-Anteil mit hoher Eindringtiefe in das Gewebe; Einsatz in der Schmerztherapie (IGeL).

Indikation

Unterschiedliche Lasertypen bei unterschiedlichen Indikationen
In oberen Hautschichten gelegene Rötungen und Gefäßerweiterungen (Couperose, Teleangiektasien) werden z. B. effektiv mit dem grünen Licht des 532nm-KTPNeodym-YAG-Lasers therapiert (bei sehr geringen oder oberflächlichen Veränderungen kann hier oft auch IPL eine Alternative sein). Diese Flächenlasertherapie ist in der Regel als kosmetische Anwendung anzusehen und daher keine GKV-Leistung.

Legalstatus

In manchen Gebührenordnungsposition (GOP) des EBM wird die Benutzung von Lasertechniken explizit genannt (z.B. 10324 Behandlung von Naevi flammei und Hämangiomen); ebenso in einigen OPS-Kodes.
Wenn die Laseranwendung in einer EBM-Positionen enthalten oder sogar in den obligaten oder fakultativen Leistungsinhalten explizit erwähnt ist, sind für diesen Anwendungsfall auch die Kosten der Laser-Anwendung einkalkuliert und nicht gesondert berechenbar. Dies beruht auf dem allgemeinen Prinzip des EBM, wonach eine Leistung grundsätzlich nicht teilbar ist, so dass Kosten für die Anwendung von Instrumentarien (hier Laser) nicht separat in Rechnung gestellt werden dürfen.

In anderen EBM-Positionen ist die verwendete Methode so offen gefasst, dass darunter auch die Laseranwendung subsumiert werden kann (bei kurativer Behandlung).

Trotz häufiger Laseranwendung in der Praxis wird von Seiten der Krankenkassen und der Medizinischen Dienste immer wieder angezweifelt, ob die Lasertherapie in einer bestimmten Indikation eine etablierte Methode ist. Speziell, wenn eine Indikation den Erläuterungstexten des EBM nicht einwandfrei entnommen werden kann, wird die Lasertherapie von MD oder Kassen gerne als neues Verfahren (NUB) eingestuft.
Oft werden physikalische Kennparameter des Lasers (z.B. eingesetzte Wellenlänge, Intensität) herangezogen, um die Einstufung als "neue Methode" zu begründen.
Ein Beschluss des G-BA zur Einstufung irgendeiner Lasertherapie als "neue Methode" wurde bislang allerdings nicht gefasst.

Für viele Leistungen mit Laser existieren allerdings im EBM Alternativen, die unter Umständen wirtschaftlicher sein können.
Grundsätzlich ist bei Laseranwendungen an der Haut, genau wie bei anderen Eingriffen zur Veränderung des Hautbildes, eine Abgrenzung zwischen medizinischer und kosmetischer Indikation eine Voraussetzung für eine Leistung der GKV.

Artikel zu verschiedenen Methoden der Lasertherapie:



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