Erstellt am 08 Dec 2021 12:46
Zuletzt geändert: 08 Dec 2021 15:21
G-BA
- Methodenbewertung für die ambulante Versorgung: Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen - Themenübersicht
- Überblick über das Bewertungsverfahren "Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen (§ 135 SGB V)"
- Richtlinie zur Kryokonservierung
- G-BA-Pressemitteilung vom 30.06.21: Kryokonservierung ab 1. Juli Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
- G-BA-Pressemitteilung vom 21.02.21: Richtlinie zur Kryokonservierung tritt in Kraft
- G-BA: Richtlinien über künstliche Befruchtung: Diese Richtlinie grenzt die Leistungen von der Kryokonservierung ab; dort heißt es u.a.:
Maßnahmen nach diesen Richtlinien umfassen solche Leistungen nicht, die über die künstliche Befruchtung hinausgehen - wie etwa die Kryokonservierung von Samenzellen, imprägnierten Eizellen oder noch nicht transferierten Embryonen.
Älteres Methodenbewertungsverfahren
MDS
- Retransplantation kryokonservierten Ovarialgewebes. Aktualisierung des Grundsatzgutachtens vom 15.12.2010. Stand 31.10.2018. Autorinnen: Dr. med. Kerstin Lipperheide, MDS und Dr. med. Barbara Zimmer, KCO bzw. MDK Nordrhein. Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
Fazit des Gutachten 2018:
… kann ein Nutzen bzw. Schaden aus solchen Studien allerdings nicht abgeleitet werden, …
… Insgesamt ergibt sich die Notwendigkeit für vergleichende Studien bzw. Analysen, …
WebLinks
- BZgA: Familienplanung.de: Die rechtlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin
- BZgA: Familienplanung.de: Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
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