Kohärenztomographie

Erstellt am 21 Sep 2015 19:18
Zuletzt geändert: 09 Aug 2019 16:57

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und des Makulaödems im Rahmen der diabetischen Retinopathie (DMÖ) Beschlussdatum: 20.12.2018; Inkrafttreten: 23.03.2019

Mit dem oben genannten Beschluss wurde die OCT bei Makuladegeneration und diabetischer Retinopathie in die "Anlage 1" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (früher BUB-Richtlinie) aufgenommen und kann damit seit Inkrafttreten des Beschlusses als Kassenleistung erbracht werden.


Die "Deutsche Agentur für Health Technology Assessment" (DAHTA) erstellte 2007 einen HTA-Bericht zur Wertigkeit der optischen Kohärenztomographie (OCT) im Vergleich zur Fluoreszenzangiographie in der Diagnostik der altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Der Bericht beleuchtet außerdem die Frage, welche ethischen und juristischen Aspekte zu beachten sind.

Die systematische Literatursuche (34 internationale Literaturdatenbanken) ergab 2.324 Zusammenfassungen. Nach einem zweiteiligen Selektionsprozess verblieben acht bewertete Publikationen.

Zusammenfassend wurde in dem damaligen HTA-Bericht festgestellt, dass in zukünftigen Studien gezeigt werden sollte, ob die Diagnostik mittels OCT bezüglich der Therapieentscheidung zusätzlich zur Fluoreszenzangiographie relevante Informationen bringt oder ob die OCT in zu definierenden Fällen die Fluoreszenzangiographie ersetzen kann.

Eine Empfehlung für die Kohärenztomographie als alternatives Verfahren zum bisherigen Goldstandard Fluoreszenzangiographie wurde daher zum Zeitpunkt der Berichterstellung (2007) nicht ausgesprochen.

Da die Autoren des HTA-Berichts betonen, dass ihre Einschätzung letzten Endes auf sowohl quantitativ als auch qualitativ unzureichenden Daten beruhte, müssten zum gegenwärtigen Zeitpunkt (mehr als sieben Jahre nach der Publikation des HTA-Berichts) neuere Studienergebnisse bzw. neuere Technologiebewertungen in eine sozialmedizinische Neu-Bewertung einbezogen werden.


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