IBZM-SPECT

Erstellt am 03 Apr 2017 14:20
Zuletzt geändert: 12 Dec 2022 12:24

Bei der IBZM-SPECT handelt es sich um eine SPECT-Szintigraphie, ähnlich dem DaTScan, der verwendete Tracer Iodobenzamid (IBZM) ist arzneimittelrechtlich in verschiedenen Ländern Europas zugelassen und in Deutschland kommerziell erhältlich (Leitlinie für SPECT-Untersuchungen mit dem123I -markierten Dopamin-D2-Rezeptor Liganden IBZM der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin).

Legalstatus

Im EBM stehen im Prinzip folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) für Teilkörper-szintigraphische-Untersuchungen zur Verfügung:

17310 - Teilkörperszintigraphie und

17362 / 17363 für die Zuschläge SPECT zunächst einmal ohne Hinweis auf den Tracer, so dass ein IBZM-SPECT grundsätzlich abrechnungsfähig sein könnte.

Diese EBM-Positionen enthalten keinen Hinweis auf den zu verwendenden Tracer, so dass ein IBZM-SPECT möglicherweise nach diesen Gebührenordnungspositionen grundsätzlich abrechnungsfähig wäre: Es findet sich kein expliziter Ausschluss der IBZM-SPECT im EBM.
Allerdings findet sich im EBM keine Kostenpauschale für die Abrechnung des Dopamin-Liganden Iodobenzamid (IBZM). Für andere SPECT-Untersuchungen hingegen werden im EBM Kostenpauschalen angeführt.

So findet sich in der GOP 40508 eine Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der 99mTc-HMPAO-SPECT (Hirn-SPECT). In der GOP 40538 ist eine Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der 123-J-FP-CIT (DaTSCAN bei M. Parkinson) festgelegt.

Gemäß Einschätzung der Sozialmedizinischen Expertengruppe SEG 4 bzw. des MDS ist aufgrund dieser fehlenden Sachkostenpauschale davon auszugehen, dass eine Untersuchung unter Einsatz von Iodobenzamid (IBZM) über den EBM nicht abgerechnet werden kann.

Aus sozialmedizinischer Sicht ist es auf der vorhandenen Informationsgrundlage allerdings unwahrscheinlich, dass es sich bei der IBZM-SPECT um eine "neue Methode" (NUB) im Sinne des §135 Abs. 1 Satz 1 SGB V handelt, da es sich um eine prinzipiell altbekannte – und auch im GKV-Regelleistungskatalog aufgeführte Methode handelt, die lediglich hinsichtlich technischer Details (hier: der eingesetzte Tracer IBZM) eine Abwandlung anderer, im EBM aufgeführter Methoden darstellt.
Bei der IBZM-SPECT handelt es sich um eine SPECT-Szintigraphie, ähnlich dem DaTScan. Der verwendete Tracer Iodobenzamid (IBZM) ist arzneimittelrechtlich in verschiedenen Ländern Europas zugelassen und in Deutschland kommerziell erhältlich (Siehe Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin "SPECT-Untersuchungen mit dem123J-markierten Dopamin-D2-Rezeptor Liganden IBZM").
Falls die Krankenkasse zu der Frage, ob es sich bei der IBZM-SPECT um eine "neue" Methode handelt, eine rechtsverbindliche Auskunft wünscht, könnte sie eine diesbezügliche Stellungnahme des Bewertungsausschusses einholen.
Bezüglich einer sozialmedizinischen Bewertung der IBZM-SPECT im Einzelfall sind einerseits die Empfehlungen der aktuellen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zum idiopathischen Parkinsonsyndrom von Bedeutung. Diese neurologische Leitlinie enthält die Empfehlung, im frühen Verlauf einer Erkrankung zunächst den DaTScan bzw. die DAT-SPECT (insbesondere 123I-FP-CIT) einzusetzen; um insbesondere einen essentiellen Tremor von einem dopaminergen Defizit im Rahmen eines Parkinson-Syndroms abzugrenzen.
Ein DaTScan wird in der Regel vorrangig eingesetzt. Wenn dieser den Nachweis einer reduzierten Dichte an präsynaptischen Dopamin-Transportern und damit den Verdacht auf ein Parkinson-Syndrom ergibt, kann zur weiteren Abklärung und Differenzierung zwischen einem idiopatischen Parkinsonsyndrom und einem neurodegenerativen Parkinsonsyndrom (z.B. MSA, PSP oder CPD) eine IBZM-SPECT durchgeführt werden.

Von der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin existiert eine Leitlinie "SPECT-Untersuchungen mit dem123J-markierten Dopamin-D2-Rezeptor Liganden IBZM". Hier wird lediglich ohne Bezug zu klinischen Erfolgsparametern festgestellt, dass eine wesentliche Indikation für den Einsatz der IBZM-SPECT in der Differentialdiagnostik von Parkinson-Syndromen bestehe:

"Die Hauptindikation besteht in der Differenzierung zwischen einem idiopathischen Parkinson-Syndrom (M. Parkinson) und anderen neurodegenerativen Parkinson-Syndromen (z.B. MSA, PSP oder CBD)."

Demgegenüber enthält die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) eine, auf Auswertungen der Studienlage, beruhende Empfehlung zur IBZM-SPECT:

"Die cerebrale Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) (Dopamintransporter prä-synaptisch, IBZM- postsynaptisch) sollte nicht zur Differenzialdiagnose bei etabliertem Parkinson-Syndrom zur Abgrenzung atypischer neurodegenerativer Krankheits-varianten (insbesondere MSA und PSP) eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen ,off-label-use´".

Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) empfiehlt anstelle der IBZM-SPECT daher die 123MIBG-SPECT:

"Zur Unterscheidung der MSA von IPS-Patienten kann die myokardiale 123MIBG-SPECT eingesetzt werden."

Aus gutachterlicher Sicht ist hierzu anzumerken, dass bei der 123MIBG-SPECT ebenfalls ein "Off-Label-Use" resultiert, da der für diese Untersuchung verwendete Tracer (Iobenguane) für Untersuchungen der sympathischen Innervation des Herzens im Rahmen der Parkinson-Diagnostik, insbesondere zur Unterscheidung von MSA- und IPS-Patienten, nicht zugelassen ist.

Es ist weiter anzumerken, dass die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) auch ausführt, dass die Bestimmung der putaminalen Diffusivität mit diffusionsgewichteten Sequenzen in der MRT bei der Abgrenzung der MSA-P vom IPS sowohl der IBZM-SPECT als auch der MIBG-Szintigrafie überlegen ist.
Laut dieser Leitlinie zeigt die diffusionsgewichtete MRT früh im Krankheitsverlauf bei Patienten mit atypischen Parkinson-Syndromen, insbesondere der MSA-P, Auffälligkeiten und erleichtert damit die klinische Diagnosestellung. Mit welcher Sensitivität und Spezifität dies im zeitlichen Verlauf gegenüber einem erfahrenen Kliniker möglich ist, ist nicht ausreichend untersucht.
Die Leitlinie kommt daher zu der Empfehlung:

"Die konventionelle strukturelle Magnetresonanztomographie (MRT) kann unter Einschluss planimetrischer Verfahren oder diffusionsgewichteter Sequenzen (DWI/DTI) zur Differenzialdiagnose neurodegenerativer Parkinson-Syndrome (atypisch/idiopathisch) eingesetzt werden."

Aus gutachterlicher Sicht ist hierzu anzumerken, dass eine diffusionsgewichtete MRT mit Kontrastmittel in der Versorgungsrealität nur selten verfügbar ist. Insofern ist unklar, ob die Patientin auf diese Untersuchung verwiesen werden kann. Zudem sind hier Kosten-Aspekte zu beachten, da es sich um ein sehr teures Verfahren handelt.

Zusammenfassung:
Die Wertigkeit der D2-Rezeptor-Szintigraphie mit IBZM-SPECT zur Differentialdiagnose der Parkinsonsyndrome in der Fachwelt wird kontrovers diskutiert.
Vorliegende Daten sprechen nicht dafür, dass durch eine Kombination prä- und postsynaptischer Daten (also Kombination der Untersuchungen DaTScan und nachfolgend IBZM-SPECT) die Aussagekraft zur Differentialdiagnostik IPD/APS verbessert werden kann. Die derzeitige wissenschaftliche Datenlage wie auch die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie sprechen gegen einen Einsatz der IBZM-SPECT im vorliegenden Fall.

Alternativen

Die Fachliteratur sowie die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie enthalten die Empfehlung, bei entsprechender Fragestellung eine Untersuchung in Form der MIBG-Myokardszintigraphie durchzuführen, da diese eine hohe Sicherheit in der Unterscheidung der Parkinsons-Syndrome bietet. Für die Diagnostik in der Routineversorgung ist anhand der derzeitigen Datenlage als Ergänzung zum DaTScan in praktisch allen Fällen die MIBG-Myokardszintigraphie die best-geeignete Methode.
Eine entsprechende Kostenpauschale ist allerdings im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nur in der GOP 40536 – Kostenpauschale für die Sachkosten von 123-J MIBG im Zusammenhang mit der GOP 17310 (Teilkörper-szintigraphische Untersuchung bei chromaffinen Tumoren/Nebennierenmarksdarstellungen) – aufgeführt.
Aus sozialmedizinischer Sicht kann eine MIBG-Myokardszintigraphie zur Differentialdiagnose neurodegenerativer Parkinson-Syndrome (Unterscheidung atypisch/idiopathisch) empfohlen werden.

Weblinks

Siehe auch in diesem Wiki


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