Erstellt am 04 Aug 2020 14:44
Zuletzt geändert: 04 Aug 2020 14:54
- G-BA-Beschluss: Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe Beschlussdatum: 05.03.2020. Beschlusstext:
Die Methode „Stimulation des Nervus hypoglossus durch ein teilimplantierbares Stimulationssystem bei obstruktiver Schlafapnoe“ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
- Aus den Tragenden Gründen:
Bei der beratungsgegenständlichen Methode handelt es sich um die Stimulation des Nervus hypoglossus mittels chirurgisch implantierter Stimulationselektroden, welche nach Angaben des BI bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe (OSA) zur Anwendung kommen soll. Das Wirkprinzip beruhe auf dem Zusammenziehen und Anheben des Zungenmuskels infolge einer Elektrostimulation des Nervus hypoglossus. Das Anheben des Zungenmuskels halte den Atemweg frei und ermögliche ein normales Atmen während des Schlafs. Hierdurch sollen negative Folgen der OSA gemindert werden.
Ausweislich der mitgelieferten Unterlagen kommt bei der gegenständlichen Methode ein teilimplantierbares Stimulationssystem zur Anwendung, das sich zusammensetzt aus
- implantierbaren Stimulationselektroden,
- einem Aktivierungschip, der die patientenspezifischen Stimulationsparameter und eine wiederaufladbare Batterie enthält,
- Einwegpflastern, an die der Aktivierungschip angeschlossen wird,
- einem Ladegerät zum täglichen Aufladen der Batterie des Aktivierungschips sowie
- einer Applikation (App) zur Programmierung des Aktivierungschips.
…
Kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept
Weder bezüglich des Wirkprinzips (2.4.1.2) noch des Anwendungsgebiets (2.4.1.3) konnte ein wesentlicher Unterschied der gegenständlichen Methode gegenüber einer in der stationären Versorgung bereits eingeführten systematischen Herangehensweise festgestellt werden, so
dass die Methode im Ergebnis dieser Prüfung kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweist.
Schlussfolgerung: Bei der Hypoglossusschrittmacher-Implantation handelt es sich nicht um eine neue Methode oder um eine NUB, die eines positven Votums des G-BA bedürfte! |
Siehe auch in diesem Wiki:
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