Erstellt am 21 Sep 2015 18:37
Zuletzt geändert: 09 Jan 2017 17:18
Abstract
Kernspintomographische Darstellung fetaler Strukturen.
Abgrenzung / Begriffsklärung
MRT-Abdomen.
Legalstatus
Der Fetus ist temporär zwar Teil des Abdomens, für die Abrechnung der GOP 34441 ist jedoch der obligate Leistungsinhalt komplett zu erfüllen (Untersuchung und Darstellung des Zwerchfells bis zum Beckenboden bei der Mutter). Die Untersuchung zielt hier jedoch auf die Darstellung der fetalen Strukturen ab. Dies stellt eine neue Indikation und neue Methode in der vorgeburtlichen Diagnostik dar und ist somit nicht unter der GOP 34441 zu subsummieren.
Qualität
Die Kernspintomographie ist ein Verfahren der vertragsärztlichen Versorgung, über die gemäß § 92 SGB V in Verbindung mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss Empfehlungen hinsichtlich der apparativen Anforderungen und der notwendigen Qualifikation der Ärzte gegeben hat („Kernspintomographie-Vereinbarung“).
Die Magnetresonanztomographie kann zu Lasten der GKV und im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nur bei Untersuchungen im Kernspintomographen erbracht werden, die diese genannten Qualitätskriterien der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen.
Alternativen
Konventionelle Vorsorge-Untersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinien.
Quellen
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