Drogensreening

Erstellt am 25 Nov 2020 14:11
Zuletzt geändert: 25 Nov 2020 14:28

Kosten

GKV

  • Bei substitutionsgestützter Behandlung opiatabhängiger Patienten ist die unangekündigte Beigebrauchskontrolle obligater Leistungsinhalt und wird von den Krankenkassen übernommen. Bei Angabe der Ausnahmekennziffer 32014 sind die durchgeführten Laborleistungen nicht budgetrelevant.

EBM:
Ziffer 32314 (51,90 Euro)
Ziffer 32072 (0,40 Euro)
Die Kosten für forensische Einsender (Bewährungshelfer, Jugendämter etc.) betragen 50,00 Euro.

Weitere allgemeine Infos zu Kosten:

Eigenleistung oder Krankenkasse - wer übernimmt die Kosten?
Die Kostenübernahme eines Drogen-Screenings hängt von ihrem Anlass aus. Wird der Patient mit (lebensgefährlichen) Symptomen des Drogenkonsums im Krankenhaus eingeliefert, übernimmt die Krankenkasse das Drogen-Screening im Rahmen der Diagnose.
Nimmt der Patient an einem (Ergänzung: kassenärztlichen!) Entzugsprogramm teil, gehört das Drogen-Screening dazu und wird auf Antrag von der Krankenkasse oder dem Kostenträger finanziert. Drogen-Screenings aus beruflichen Gründen werden in der Regel vom Arbeitgeber finanziert, der sie verlangt, bei sportlichen Wettkämpfen wird der Drogentest meist vom Ausrichter des Wettbewerbs oder von einer Aufsichtsbehörde oder -verband angeordnet und finanziert.
In rechtlichen Zusammenhängen kann der Patient das Drogen-Screening selbst übernehmen müssen, was er im Falle einer Verurteilung bezahlt.


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