Digitale Volumentomographie

Erstellt am 21 Sep 2015 11:09
Zuletzt geändert: 12 Jun 2022 21:25

Abstract

Ähnlich wie Computertomographie oder Magnetresonanztomographie dient die digitale Volumentomographie (DVT) der Erzeugung von Schnittbildern - die DVT ist ein dreidimensionales, bildgebendes Tomographie-Verfahren. Die Technik beruht auf dem Einsatz einer um die Patienten rotierenden Röntgenröhre. Die rotierende Röntgenröhre sendet kegelförmige, meist gepulste Röntgenstrahlen (Röntgenblitze) aus und erzeugt ein Grauwerte-Röntgenbild als Projektion. Die Technik ermöglicht es, bei einer gleichzeitigen Erfassung beider Schädelhälften nur eine Häfte bzw. nur einen interessierenden Bereich scharf abzubilden.

Abgrenzung / Begriffsklärung

Derzeit ist die DVT-Technik auf radiologische Darstellungen im Kopfbereich und somit auf eine Anwendung in der Zahnmedizin, der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) sowie der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) beschränkt.
In der Zahnmedizin wird die Methode als "dentale digitale Volumentomographie" bezeichnet.

Im englischsprachigen Raum ist für dieses Verfahren die Bezeichnung Cone-Beam CT (CBCT) üblich.

Indikation

Gemäß aktuell gültiger Leitlinie "Dentale digitale Volumentomographie" der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) bestehen derzeit keine Indikationen in der kieferorthopädischen Routinediagnostik sowie in der Kariesdiagnostik oder in der routinemäßigen parodontalen Diagnostik.
Lediglich für einzelne ausgewählte Fälle sieht die Leitlinie in der parodontalen Diagnostik eine mögliche Indikation zur Darstellung von Knochentaschen und Furkationsdefekten.
Für die Fachgebiete der Endodontie, der zahnärztlichen Prothetik sowie der Implantologie werden in der Leitlinie verschiedene mögliche Indikationen nach Ausschöpfung der üblichen Basisdiagnostik benannt.
Weiter beschreibt die Leitlinie mögliche Indikationen auch im Bereich der Diagnostik knöcherner Veränderungen des Kiefergelenks.
Darüber hinaus werden in der Leitlinie folgende mögliche "Kann-Indikationen" angeführt:
operative Entfernung von Zähnen, Traumatologie im Gesichtsschädel-Bereich, intraossäre pathologische Veränderungen wie odontogene Tumoren, Patienten mit orofazialen Fehlbildungen etc. Die Autoren der Leitlinie führen hinsichtlich dieser Indikationen theoretische Überlegungen an, die für den Einsatz der Technik in Einzelfällen sprechen können.

Bewertung der allgemeinen Evidenz

Für die dentale digitale Volumentomographie ("DVT") liegt eine Leitlinie der AWMF1 vor, der sich folgendes entnehmen lässt:

"Im Gegensatz zum zweidimensionalen Röntgen, wo die Information in Strahlengangsrichtung stark reduziert wird, ermöglicht das dreidimensionale Röntgen, wie z. B. die DVT, die Darstellung der abgebildeten anatomischen Strukturen in allen Raumrichtungen. Dies führt zu einem erhöhten Richtungsinformationsgehalt dreidimensionaler Aufnahmen. Die räumliche Zuordnung von anatomischen Strukturen wird in drei Dimensionen häufig überhaupt erst möglich. Für viele Fragestellungen liegt jedoch bisher keine Evidenz dahingehend vor, inwieweit diese Zusatzinformation einen erhöhten diagnostischen Nutzen bzw. einen klinischen Vorteil für den Patienten erbringt."

In der Leitliniendatenbank der AWMF existiert auch eine Leitlinie Radiologische Diagnostik im Kopf-Hals-Bereich. Diese Leitlinie enthält an vielen Stellen Empfehlungen zur Anwendung der digitalen Volumentomographie. Zusammenfassend heißt es dort:

"In diesen Leitlinien wird durchgehend berücksichtigt, dass die CT (DVT) knöcherne und kalkhaltige Strukturen gut darstellt, während die MRT pathologische Prozesse in Weichteilen und im Knochenmark besser aufdeckt. Bei schädelbasisnahen Läsionen sind oft beide Verfahren notwendig. In einigen Bereichen kann heute die DVT alternativ zur CT eingesetzt werden, vergleichbare Bildqualität und Dosis vorausgesetzt, die beim DVT stark geräteabhängig sind."

Legalstatus

Eine Abrechnung vertragsärztlichen Bereich über den EBM ist nicht möglich; laut den in InfoMeD eingestellten tabellarischen Erläuterungen "Abgrenzungsfragen zum EBM" der SEG 4 und der SEG 7 handelt es sich im vertragsärztlichen ambulanten Bereich um eine neue Untersuchungsmethode ("NUB").

Im vertragszahnärztlichen Bereich wird zwar nach Presse-Aussagen, z.B. in der zahnheilkundlichen Zeitschrift "ZMK aktuell", die digitale dentale Volumentomographie zunehmend eingesetzt, wobei offenbar in den meisten Fällen Kombinationsgeräte Verwendung finden, die neben der Anfertigung von Panorama-Schichtaufnahme (Orthopantomogrammen) und Fernröntgenseitenbildern auch die digitale dentale Volumentomographie ermöglichen:
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) führt die digitale dentale Volumentomographie jedoch nicht auf, sondern enthält lediglich eine Abrechnungsposition für "Teilaufnahmen des Schädels (auch in Spezialprojektion)", die neben nicht näher definierten Einzel- oder Mehrfach-Aufnahmen die Orthopantomographie sowie einfache Panoramaaufnahmen und Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers umfasst (BEMA-Nr. Ä935d). Auch die "Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) für die privat-zahnärztliche Abrechnung enthält keine Abrechnungsnummer für die digitale dentale Volumentomographie.
Die Frage, wie diese - offenbar doch bereits häufig durchgeführte - NUB-Leistung in der Zahnheilkunde derzeit in der Praxis abgerechnet wird, wird in einem Artikel in der Zeitschrift "ZMK aktuell" vom 15.06.2013 thematisiert. Der Artikel enthält folgende Aussage:

"Der vollständige Verzicht auf die zum Zeitpunkt der BEMA- und GOZ-Erarbeitung noch nicht verfügbare DVT-Technologie führt nicht selten zur Erstellung von ein Vielfaches der Strahlendosis erfordernden CT-Aufnahmen, nur weil diese im Vertragsrecht bei entsprechenden Indikationen abrechenbar sind".

Dies deutet darauf hin, dass die digitale Volumentomographie zwar zunehmend in der Zahnmedizin eingesetzt wird, dies in der Regel aber als IGEL-Leistung abgerechnet wird.

Strahlenbelastung

Bezüglich der Strahlenexposition soll die DVT nach einer Einschätzung der Schweizer Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) vom Juli 2010 mit effektiven Dosen zwischen 0,1 mSv und 0,6 mSv bei der Mehrheit der Geräte im Bereich der eines modernen Spiral-CTs liegen2.
Gemäß der AWMF-Leitlinie "Dentale digitale Volumentomographie" mit Stand vom 05.08.2013 ist tendenziell davon auszugehen, dass die Strahlenbelastung regelmäßig niedriger sein wird als bei einer entsprechenden CT-Untersuchung.

Alternativen

Die digitale Volumentomografie (DVT) wird häufig alternativ zur Computertomographie (CT) eingesetzt, wobei die Kosten denen der konventionellen Computertomographie (CT) entsprechen.

Quellen

Weblinks


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