Erstellt am 18 Sep 2015 21:02
Zuletzt geändert: 09 Oct 2020 13:41
Legalstatus
Ambulante Versorgung:
Für den Bereich der ambulanten Versorgung ist der Einsatz der Cutting Balloons eine vertragsärztliche Leistung, welche über die Sachkostenpauschalen der zugehörigen koronaren Interventionen abgerechnet werden kann - und muss, da die Sachkostenpauschalen abschließend sind.
Gemäß Information der SEG 4 in dem Dokument "Abgrenzungsfragen zum EBM" handelt es sich bei der Anwendung von Cutting-Balloons um keine neue Methode.
Stationäre Versorgung:
Die Anwendung der Cutting Balloons im Krankenhaus ist über das DRG-Fallpauschalen- und Zusatzentgeltsystem abzurechnen; eine gesonderte Abrechnung ist nicht vorgesehen.
Quellen
- InfoMeD-Dokument "Abgrenzungsfragen zum EBM" (Passwort erforderlich!)
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