Erstellt am 21 Sep 2015 18:45
Zuletzt geändert: 22 Jun 2016 17:45
Abstract
Die CT bzw. die Computertomographie ist im Kapitel 34 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführt.
Indikation
Als medizinische Indikationen für Ganzkörper-CT werden onkologische Fragestellungen genannt, vor allem die Beurteilung der knöchernen Situation – zum Beispiel bei Patienten mit Plasmozytom.
Legalstatus
Im EBM ist eine Ganzkörper-CT nicht explizit aufgenommen; es stehen lediglich Gebührenordnungspositionen (GOP) für CT-Untersuchungen spezifischer Körperregionen zur Verfügung.
Gegenseitige Berechnungsausschlüsse für die Leistungspositionen zur Untersuchung der einzelnen Skelettteile sind im EBM nicht definiert. Bei einer CT-Untersuchung des gesamten Skelettes können somit alle folgenden Positionen nebeneinander abgerechnet werden:
- 34310 - Neurocranium
- 34311 - Wirbelsäule, je Wirbelsäulenabschnitt1
- 34320 - Gesichtsschädel
- 34321 - Schädelbasis
- 34330 - Thorax
- 34340 - Oberbauch
- 34341 - gesamtes Abdomen
- 34342 - Becken
- 34350 - Extremitäten (außer Hand und Fuß)
- 34351 - Hand/Fuß, ggf. beidseitig2
Kombinationen mehrerer CT-Leistungspositionen sind auch bei anderen umfassenden CT-Untersuchungen möglich und werden regelhaft abgerechnet, so zum Beispiel zur Abklärung bei Tumorpatienten, bei denen gegebenenfalls nebeneinander CT-Untersuchungen des Thorax, des Abdomens, des Beckens und der Halsweichteile nebeneinander durchgeführt werden müssen.
Zur Abrechnung der Ganzkörper-CT schreibt das Radiologen-Wirtschaftsforum in der Ausgabe 03/2013:
"In der Summe ergibt sich für die CT-Untersuchung des gesamten Skelettes ein Punktzahlvolumen vom 16.895 Punkten. Man kann sich die Frage stellen, ob eine derartige Kombination von Leistungspositionen zur Abrechnung eines Ganzkörper-CT vom Verordnungsgeber des EBM bedacht worden ist. Festzustellen ist allerdings, dass nach den derzeitigen Abrechnungskonstellationen des EBM keine andere Möglichkeit besteht, ein Ganzkörper-CT abzurechnen."
Alternativen
Prinzipielle Alternativen: bei medizinischer Notwendigkeit CT nur der in Frage kommenden Körperregionen; weitere anerkannte und als Vertragsleistung zu erbringende Untersuchungsmethoden.
Quellen
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