CT-Angiographie

Erstellt am 18 Sep 2015 20:01
Zuletzt geändert: 09 Aug 2019 15:30

Abstract

Die CT bzw. die Computertomographie ist im Kapitel 34 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführt.
Die CT-Angiographie ist nicht gesondert als abrechenbare Leistung im EBM aufgeführt.

Die CT-Angiographie wird aber ausführlich besprochen in der Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie im Kapitel 2.10 "Angio-CT (CTA)":

Bei der Darstellung arterieller, portaler und venöser Blutgefäße kommt zunehmend an Stelle der Angiographie (Digitale Subtraktions Angiographie - DSA) die Angio-CT (CTA) zum Einsatz. Bei großen Gefäßen, wie z.B. in der Abklärung der zentralen Lungenembolie oder Erkrankungen der Aorta (Verschluss, Dissektion, Aneurysma) wird die CTA bereits seit mehreren Jahren angewandt. Die Untersuchung kleinerer Gefäße, die nicht senkrecht durch eine CT-Schicht verlaufen, ist erst mit der Verbreitung der Multi-Detektor-CT Technik möglich geworden. Zur Zeit stehen Geräte mit 2 bis 64 Zeilen zur Verfügung. Voraussetzung ist ein dem Kontrastmittelbolus angepasster optimierter Untersuchungszeitpunkt. Dies kann am besten durch eine automatische Boluserkennung in dem interessierenden Gefäß erreicht werden (z.B. automatischer Start bei > 100 HU Gefäßkontrast). Die zu untersuchende Körperregion muss hinreichend schnell untersucht werden (meist < 20 sec). Hierzu sind besonders Geräte mit 4 oder mehr Zeilen sowie Rotationszeiten < 1 sec/360° geeignet. Zur Darstellung kleinerer Gefäße, die in beliebiger Richtung durch das Untersuchungsvolumen verlaufen, ist ei-ne isotrope räumliche Auflösung erforderlich. Dies erfordert bei der Akquisition in der Regel Kollimationen zwischen 0,5 und 1 mm. Die Rekonstruktion der Schichten aus den Rohdaten sollte mit einer Überlappung von ca. 30 Prozent erfolgen. Aus diesen Dünnschichten werden dann, angepasst an die Fragestellung, zur Befundung Schichten mit 3 bis 5 mm Schichtdicke axial oder mittels multiplanarer Rekonstruktionen (MPR) sagittal, koronar oder oblique rekonstruiert. Gegebenenfalls kommen weitere 3D-Rekonstruktionen wie Maximum Intensity Projection (MIP) zur Anwendung. Da die Datensätze solcher CTA Untersuchungen meist aus mehreren hundert Schichten bestehen, kommen zur Nachverarbeitungen und Befundung nur geeignete Workstations in Frage.

Folgende Fragestellungen bzw. Gefäßregionen werden zur Zeit mittels CTA routinemäßig abgeklärt (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • zerebrale Aneurysmen
  • Hirnvenenthrombose
  • supraaortale Arterien und Venen
  • Cavathrombose oder –verschluss
  • Lungenembolie
  • Anomalien des Lungenkreislaufs
  • viszerale Gefäße (arteriell, portal, venös)
  • Nierenarterien und –Venen
  • Aortenerkrankungen (Verschluss, Stenose, Aneurysma, Dissektion), Anomalien
  • große periphere Arterien und Venen

Achtung! Laut Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie ist die CTA der Koronararterien noch Gegenstand wissenschaftlicher Studien! Die Qualitätssicherungs-Leitlinie führt dazu aus, dass die CTA der Koronararterien zur Zeit die diagnostische Koronarangiographie noch nicht ersetzen kann.

Synonyme

Computertomographie der Gefäße; CT-Angio, Angio-CT, CTA
(Siehe auch: CT der Herzkranzgefäße als Sonderform)

Legalstatus

In den tabellarischen Erläuterungen ("Abgrenzungsfragen zum EBM") der Sozialmedizinischen Expertengruppen SEG 4 und der SEG 7 mit Stand vom 07.05.2018 wird zur Angio CT folgendes ausgeführt:

Die CT-Angiographie ist keine GKV-Leistung. Hinweis: Die MR-Angiographie (siehe 1.6) ist im EBM in einem eigenen Abschnitt spezifisch abgebildet. Die GOP für die CT-Untersuchungen zielen auf die Untersuchung von Organstrukturen und nicht nur auf Gefäßstrukturen ab.

Der EBM erlaubt allerdings z.B. eine Kombination von CT und Angiographie. Die Serienangiographie, Pos. 34283, ist gemeinsam mit Gebührenordnungspositionen der Kapitel 13 (Innere Medizin), 24 (Radiologie) und 32 (Laborleistungen) sowie Positionen der Abschnitte 34.2 (Diagnostische Radiologie), 34.3 (Computertomographie) berechnungsfähig. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 34283 und 34286 setzt allerdings eine Genehmigung nach der Vereinbarung zur interventionellen Radiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Hinweis: Die MR-Angiographie ist im EBM in einem eigenen Abschnitt spezifisch mit mehren eigenen GOPen abgebildet (Dabei ist aber die MRT-Darstellung der Herzkranzgefäße explizit ausgeschlossen.).

Alternativen

Prinzipielle Alternativen: bei medizinischer Notwendigkeit konventionelle Angiographie, DSA, konventionelles CT oder MR-Angiographie; weitere anerkannte und als Vertragsleistung zu erbringende Untersuchungsmethoden.
Fr. Dr. Kadow vom CT-MRTinstitut Berlin führt beispielsweise auf ihrer Webseite aus:

Die Darstellung von Gefäßabschnitten mittels CT kommt bei uns in der Regel jedoch nur dann zum Einsatz, wenn aufgrund von bestimmten Ausschlusskriterien keine MRT-Angiographie durchgeführt werden darf oder extreme Raumangst / Platzangst besteht.

Siehe auch

Weblinks


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