Erstellt am 18 Sep 2015 21:24
Zuletzt geändert: 09 Oct 2020 13:47
Abstract
Bei einer '''telemetrischen Blutdrucküberwachung''' werden Blutdruckwerte regelmäßig und automatisch aufgezeichnet und über eine Datenverbindung (Telefon, Internet) an einen Empfänger übermittelt. Mit der telemetrischen Blutdruckmessung werden in der Regel diagnostische Zwecke verfolgt. Im vorliegenden Fall soll hierdurch eine optimierte Blutdruckeinstellung erreicht werden.
Die aktuelle '''Leitlinie der Deutschen Hochdruckliga e.V. (DHL®) und der Deutschen Hypertonie Gesellschaft zur Behandlung der arteriellen Hypertonie''' erwähnt die Möglichkeit des Telemonitorings als "Methode zur Verbesserung der Adhärenz gegenüber ärztlichen Empfehlungen" (Deutsche Hochdruckliga e.V. (DHL®) und Deutsche Hypertonie Gesellschaft. Leitlinien zur Behandlung der arteriellen Hypertonie. Stand: 2018.).
Abgrenzung / Begriffsklärung
Es handelt sich um eine Methode aus dem Arsenal der Telekardiologie bzw des kardiologischen Telemonitorings.
Indikation
Die Indikation wird in einer Verbesserung der Patientführung/Adhärenz der Patienten zur verordneten Therapie gesehen.
Legalstatus
Gemäß § 23 SGB V haben Versicherte Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind.
Bei den einzelnen Komponenten eines Telemonitoringsystems handelt es sich um Medizinprodukte. Entsprechende Geräte finden sich (noch?) nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet. Sie können den dort derzeit (Juni 2019) vorhandenen Produktarten auch nicht ohne weiteres zugeordnet werden, da eine Fernübertragung automatisch gemessener Werte die Funktionalitäten in der Produktgruppe „Mess- und Testgeräte für Körperwerte“ hinsichtlich der medizinischen Bestimmung und der Anwendungskomplexität überschreitet.
Bezüglich des telemedizinischen Monitorings von kardiologischen Implantaten hatte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS) im September 2010 im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes dargelegt1 , dass es sich bei den entsprechenden Verfahren außerhalb der Nachsorge aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes und nach Einschätzung des MDS um eine "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (NUB) handelt. Vom GKV-Spitzenverband wurde eine entsprechende Stellungnahme in in einem Rundschreiben vom 5.10.2010 veröffentlicht.
Mittlerweile (Stand Juni 2019) findet sich die Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System als Methode der Telemedizin laut den in InfoMeD eingestellten tabellarischen Erläuterungen "Abgrenzungsfragen zum EBM" der SEG 4 und der SEG 7 für Fälle ab dem 01.04.2016 im EBM abgebildet.
In diesem Dokument heißt es:
"Die Kontrolle von Defibrillatoren und CRT-Systemen wurde zum 01.04.2016 in den EBM aufgenommen. Einmal jährlich ist die Kontrolle vor Ort, möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachenden Vertragsarztes, Voraussetzung. Für die Kontaktaufnahme bei auffälligem Befund wurde die GOP 01438 geschaffen. Die Kontrolle mittels Telemetrie ist unter der GOP 13554 abgebildet. Die zugehörigen Sachkosten der externen Geräte sind nicht separat abrechenbar (s.a. Allg. Bestimmungen).
Hinweis:
Die GOP 13552 Kontrolle des Herzschrittmachers mittels telemetrischer Abfrage ist weiterhin nur bei Durchführung in der Arztpraxis abrechenbar..
Die Blutdruck-Telemetrie ist somit im EBM nach wie vor nicht abgebildet!
Diesbezüglich heißt es in dem Dokument "Abgrenzungsfragen zum EBM" der SEG 4 und der SEG 7:
"Von der Telemedizin abzugrenzen ist das Telemonitoring. Dieses wird im G-BA beraten."
Qualität
Die Aufnahme von Methoden der Telemedizin in den EBM wurde im Jahr 2013 gemeinsam durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Wirkung vom 01.07.2013 geplant:
Die entsprechenden Grundlagen wurden in einer Rahmenvereinbarung gemäß gesetzlichem Auftrag zur Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum Umfang der Erbringung ambulanter Leistungen durch Telemedizin gemäß §87 Abs.2a Satz 8 SGB V festgelegt.
Wie in den tabellarischen Erläuterungen "Abgrenzungsfragen zum EBM" der SEG 4 und der SEG 7 in InfoMeD dargelegt, erfolgte eine Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung im EBM zum 1. April 2016 aber nur bezüglich der telemedizinischen Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System.
Alternativen
Als Alternative einer telemedizinischen Überwachung könnte die konventionelle Betreuung mit regelmäßigen persönlichen Kontakten betrachtet werden - diese soll allerdings durch das Blutdruck-Telemonitoring nicht ersetzt, sondern komplementär in der Wirkung auf die Therapietreue der Patienten verstärkt werden.
Quellen
- Siehe auch: Telemedizin
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