Hyperthermie-Radiotherapie-Kombination

Erstellt am 16 Sep 2015 23:45
Zuletzt geändert: 21 Sep 2020 20:19

In der wissenschaftlichen Literatur1 lassen sich vielfache Belege für einen möglichen Synergismus bei gleichzeitiger Anwendung von Hyperthermie und Radiotherapie finden. Dabei zeigen die im Rahmen von Studien bislang beobachteten Interaktionen von Bestrahlung und Hyperthermie vielgestaltige Mechanismen. Die erreichbare Wirkungsverstärkung der Strahlentherapie durch die Hyperthermie ist abhängig von ggf. gleichzeitig eingesetzten Zytostatika, der Temperaturdosis sowie Sequenz und Zeitintervall.

Durch eine simultane Kombination von Hyperthermie und Bestrahlung ist prinzipiell anhand von Studienergebnissen tatsächlich eine Verstärkung der therapeutischen Wirksamkeit einer Bestrahlung möglich. Eine bis zu 5-fache Effektsteigerung, wodurch mit der jeweils eingesetzten Strahlendosis die gleiche Wirkung wie bei der 5-fachen Strahlendosis erzielt werden konnte, wurde in Studien beobachtet. Diese Wirkungsverstärkung nimmt jedoch mit zunehmender zeitlicher Differenz zwischen Radiotherapie und Hyperthermie dramatisch ab:

Wenn die Hyperthermie innerhalb von 30 – 60 Minuten vor bzw. nach der die Radiotherapie appliziert wird, kann noch von einer geringen Wirksamkeitsverstärkung auf das etwa anderthalbfache ausgegangen werden.
Vergehen mehr als 60 Minuten zwischen Bestrahlung und Hyperthermie, ist von einer Wirkungsverstärkung durch Erhöhung der Strahlensensibilität („Sensitizer Effekt“) nicht mehr auszugehen2.

Bei Durchführung der Hyperthermie in einem geeigneten Zentrum, welches die Qualitätskriterien der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Hyperthermie (IAH) in der Deutschen Krebsgesellschaft berücksichtigt, ist von einer optimalen zeitlichen Abfolge von Radiotherapie und Hyperthermie auszugehen3.

Hinsichtlich anderer Anbieter kann hiervon hingegen nicht automatisch ausgegangen werden; ein Anbieter einer mit Radiotherapie kombinierten Hyperthermie sollte daher für eine sozialmedizinische Einschätzung der Behandlungsqualität entsprechende Informationen über die konkrete zeitliche Abfolge der Radiotherapie und Hyperthermie im Rahmen der beantragten Kombinationsbehandlung vorlegen.


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