Lipo- und Lymphödem

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• Deutsche Gesellschaft für Phlebologie u. Lymphologie e.V. (DGPL), in Zusammenarbeit mit weiteren Fachgesellschaften und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). S2k-Leitlinie Lipödem. AWMF-Registernummer 037 – 012. Stand: 22.01.2024. Gültig bis: 21.01.2029. Online Datenbankeintrag der AWMF: "https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/037-012".

European Lipoedema Forum Consensus und wissenschaftliche Diskussion

Dieser Artikel führt aus, dass bei manchen Patientinnen ein zyklusabhängiges (idiopathic cyclic edema) Ödem bestehen kann, das einerseits eine Kontraindikation gegen eine Liposuktion darstellt, andererseits mit spezifischer Arzneitherapie erfolgreich behandelt werden kann. Außerdem wird ein Schaden im lymphatischen System beim echten Lipödem vermutet, der z.B. durch apparative Untersuchungen des Lymph-Flusses objektiviert werden könnte.

Beschreibung eines Einzelfalls, in dem eine Patientin mit fachärztlich diagnostiziertem Lipödem dieses über einen Zeitraum von zwei Jahren durch eine ketogene Diät - gemeinsam mit der zusätzlich vorhandenen Adipositas - erfolgreich zum Verschwinden bringen konnte.

Anhand einer retrospektiven Kohortenanalyse wird gezeigt, dass sowohl Schauchmagen- als auch Magenbypass-Operationen im Ergebnis bei Patientinnen mit vermutetem Lipödem dazu führen, dass das Volumen der Oberschenkel nachweislich verringert wird.

  • Bertsch T, Erbacher G, Elwell R. Response from the authors…. J Wound Care. 2021 Mar 2;30(3):250. doi: 10.12968/jowc.2021.30.3.250. PMID: 33729845. Antwort auf Leserbriefe.

Abstract:
Compression hosiery is commonly used for the management of lymphoedema as well as lipoedema, but it is more commonly indicated for the lower limbs than for the upper limbs. The effects of compression hosiery on upper-limb lipoedema are poorly understood and researched. It is known that compression hosiery works in conjunction with activity or movement when standing or walking, which produces anti-inflammatory and oxygenating effects in the tissues. This effect is naturally difficult to realise in the upper limbs. Lymphoedema practitioners who treat those with lipoedema should bear in mind that compression treatment might not produce the same effects in upper-limb lipoedema as it does in lower-limb lipoedema. In these times of an overstretched health service, pragmatic resource use is essential.

Wissenschaftliche Diskussion vor/außerhalb European Lipoedema Forum 2019:

Artikel auf Spanisch; englischer Abstract:
Conclusions: Diagnosis of lipoedema is mainly clinical and through exclusion of other disorders. There is no consensus on its treatment, but treatment focuses on attempting to minimise symptoms and prevent disease progression and the disability it may generate.

  • Bertsch T, Erbacher G, Corda D, Damstra R, van Duinen KV, Elwell R, van Esch-Smeenge J, Faerber G, Fetzer S, Fink J, Fleming A, Frambach Y, Gordon K, Hardy D, Hendrickx A, Hirsch T, Koet B, Mallinger P, Miller A, Moffatt C, TorÍo‐Padrón N, Ure C, Wagner S, Zähringer T. Lipoedema – myths and facts, Part 5. European Best Practice of Lipoedema – Summary of the European Lipoedema Forum consensus. Phlebologie 2020; 49(01): 31-50. DOI: 10.1055/a-1012-7670. (Volltext)

Alphabetische Liste

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Die Voraussetzungen der Rechtsgrundlage sind erfüllt. Der Anwendungsbereich der Regelung des § 13 Abs 3a S 7 SGB V ist eröffnet (dazu a). Die von der Klägerin beantragten Liposuktionen gelten als von der Beklagten genehmigt. Die Klägerin beschaffte sich daraufhin die erforderlichen Leistungen selbst, während sie als genehmigt galten. Hierdurch entstanden ihr 11 400 Euro Kosten.
Die von der Klägerin begehrten Liposuktionen liegen nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV. Gründe, warum die Klägerin die beantragten Liposuktionen nicht aufgrund der fachlichen Befürwortung durch ihre behandelnden Ärzte für erforderlich halten durfte, hat das LSG nicht festgestellt und sind auch sonst nicht ersichtlich. Die Beklagte ermittelte zudem selbst in medizinischer Hinsicht. Es ergeben sich auch sonst keine Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch aus den nicht mit Revisionsrügen angegriffenen, den erkennenden Senat bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG).
Nach der stRspr des Senats ist die Fünf-Wochen-Frist bei Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme, insbesondere des MDK, nur maßgeblich, wenn der Leistungsberechtigte durch die KK von der Einholung der gutachtlichen Stellungnahme unterrichtet wird.
Ohne diese gebotene Information über die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme können Leistungsberechtigte nach drei Wochen annehmen, dass ihr Antrag nicht fristgerecht beschieden wurde und daher als genehmigt gilt.
Die Klägerin durfte sich die Liposuktionen privatärztlich selbst verschaffen, weil die Beklagte unter Missachtung der fingierten Genehmigung deren Gewährung abgelehnt hatte. Versicherte, denen ihre KK rechtswidrig Leistungen verwehrt, sind nicht prinzipiell auf die Selbstbeschaffung der Leistungen bei zugelassenen Leistungserbringern verwiesen. Sie müssen sich nur eine der vorenthaltenen Naturalleistung entsprechende Leistung verschaffen, dies aber von vornherein privatärztlich außerhalb des Leistungssystems.

Besprechung bei Anwalt.de

Der Antrag betraf eine Leistung, die die Klägerin für erforderlich halten durfte und die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV lag. Wie der Senat bereits entschieden hat, bewirkt die Begrenzung auf "erforderliche Leistungen" nach § 13 Abs. 3a S 7 SGB V eine Beschränkung auf subjektiv für den Berechtigten erforderliche Leistungen, die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegen. Die Regelung soll es dem Berechtigten einerseits erleichtern, sich die ihm zustehenden Leistungen zeitnah zu beschaffen, ihn andererseits aber nicht zu Rechtsmissbrauch einladen, indem sie Leistungsgrenzen des GKV-Leistungskatalogs überwindet, die jedem Versicherten klar sein müssen. Die Klägerin durfte aufgrund der fachlichen Befürwortung ihres Antrags durch ihre Ärzte Liposuktionen zur Behandlung ihres Lipödems für geeignet und erforderlich halten, ohne Einzelheiten zu den Voraussetzungen ambulanter und stationärer Leistungserbringung wissen zu müssen. …
… Versicherte, denen ihre KK rechtswidrig Leistungen verwehrt, sind nicht prinzipiell auf die Selbstbeschaffung der Leistungen bei zugelassenen Leistungserbringern verwiesen. …

Versorgungsforschung

Sonstiges, Weblinks

Literatur

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