Bildgebung und Strahlenschutz

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland beruhen alle gesetzlichen Grundlagen auf dem Atomgesetz, welches den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt. Für die Medizin sind sowohl das Strahlenschutzgesetz als auch die Strahlenschutzverordnung von Bedeutung.
Im Zuge der Neuordnung und Modernisierung des Strahlenschutzrechts sind die strahlenschutzrechtlichen Regelungen zur medizinischen Forschung der bisherigen "Strahlenschutzverordnung" (StrlSchV 2001) und der bisherigen "Röntgenverordnung" (RöV) zusammengeführt worden. Die Regelungen zur medizinischen Forschung finden sich nunmehr teilweise im Strahlenschutzgesetz und teilweise in der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018). (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Strahlenschutz in der Medizin)

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Das Strahlenschutzgesetz regelt insbesondere, in welchen Fällen die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung einer Genehmigung bedarf und wann eine Anzeige ausreichend ist.
Insbesondere enthält das StrlSchG grundlegende Beschränkungen zum Schutz von Patienten vor vermeidbarer Strahlenexposition in den Paragraphen 8 StrlSchG und 83 StrlSchG.

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die neue StrlSchV regelt den Umgang mit Röntgenstrahlung und den Schutz vor dadurch ausgelösten Schädigungen. Dies betrifft vor allem die Geräte für die radiologische Diagnostik. StrlSchG und StrlSchV greifen für Mitarbeiter der Radiologie, der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie, wie z.B. der Radioonkologie. Alle Mitarbeiter in betroffenen Bereichen müssen eine Strahlenschutzanweisung durch einen Strahlenschutzbeauftragten erhalten. Dieser wird von einem Strahlenschutzbevollmächtigten berufen und muss seine Fachkunde ebenfalls alle fünf Jahre aktualisieren.
Für die Diagnostik im Einezlfall regelt § 119 Abs. 3 StrlSchV, dass untersuchende Radiologen/Nuklearmediziner "vor der Anwendung, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit dem überweisenden Arzt oder Zahnarzt, die verfügbaren Informationen über bisherige medizinische Erkenntnisse heranzuziehen [haben], um jede unnötige Exposition zu vermeiden."

Qualitätssicherung

Strahlendosen

Die typische effektive Strahlendosis während der PET liegt bei etwa 7 mSv. Die effektive Strahlendosis der PET-CT liegt bei 5–18 mSv.

Spezial

Sakroiliitis condensans - Erklärungen:

WebLinks

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