Qualität der Leistungserbringung im Krankenhaus

Erstellt am 11 Aug 2016 14:25
Zuletzt geändert: 10 Jun 2017 22:25

Auf die Notwendigkeit, die Qualität der Leistungserbringung mit einer humanen Krankenversorgung zu verbinden, weisen § 2 SGB V sowie auch § 70 Abs. 1 und 2 SGB V besonders hin.

Auch die Prüfung, ob eine beantragte Leistung geeignet sein kann, bei einer „lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder […] einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung“ Heilung oder „spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ zu bewirken, muss unter der Berücksichtigung der Qualität dieser Leistung bzw. bei Methoden auch der Leistungserbringer und/oder des strukturellen Umfeldes erfolgen, soweit die Methode in ihrer Wirksamkeit hierdurch beeinflusst wird.

Bezüglich der Anwendung von NUB im Krankenhaus - unabhängig davon, ob es um eine Einzelfallbetrachtung ausgeschlossener Leistungen und Verfassungskriterien bzw. die Anwendung des § 2 Abs.1a SGB V geht oder um eine Abrechnung von (nicht ausgeschlossenen) NUB-Leistungen außerhalb des DRG-Systems - sind, neben den "Merkmalen der Methode an sich" auch Aspekte der Strukturqualität zu berücksichtigen, welche insbesondere bei hoch-komplexen, wissenschaftlich intensiv beforschten experimentellen Methoden Bedeutung für eine mögliche Wirksamkeit im Einzelfall besitzen können bzw. welche auch bezüglich des Vergleichs mit anderen Methoden und/oder des Vergleichs mit Leistungsanbietern ähnlicher Methoden heranzuziehen sind.
Bei einer diesbezüglichen Einschätzung von NUB im Krankenhaus könnten folgenden Informationsquellen hilfreich sein:

  • Qualitätsbericht der Klinik.
  • Informationen zu Indikationen und Prozeduren, z. B. laut Weisse Liste Krankenhaus.
  • Informationen über eine Zulassung als Hochschulambulanz nach § 117 Sozialgesetzbuch V bei geplanter Einbeziehung ambulanter Behandlung an Hochschulinstituten.
  • Hinweise darauf, dass die Qualitätsanforderungen der Vertragsvereinbarungen und Richtlinien der GKV für die Krankenhausversorgung von einer Klinik ausreichend beachtet und umgesetzt werden.
  • Informationen über behandelnde Ärzte und ggf. weitere für eine Behandlung erforderliche Mitglieder des professionellen Teams; diese können über die Internetseiten einer Klinik sowie bei wissenschaftlich anspruchsvollen Methoden auch über eine Suche nach wissenschaftlichen Publikationen der Anbieter beschafft werden (Beispielsweise eine Suche nach Autoren-Namen im Deutschen Ärzteblatt oder eine Autoren-Suche in der Medline-Datenbank1).

Siehe auch:
Richtlinien des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA



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