IQWiG

Erstellt am 03 Mar 2018 19:36 - Zuletzt geändert: 03 Mar 2018 19:36

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde wurde im Jahr 2004 im Rahmen der Gesundheitsreform mit dem Titel "GKV-Modernisierungsgesetz" als Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet.

Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben des IQWiG sind seither im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und wurden in weiteren Gesundheitsreformen angepasst und erweitert. Die Rahmenbedingungen der Arbeit sind zudem in einer Rechtsverordnung zur frühen Nutzenbewertung und in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) genauer definiert.

Folgende Gesetzliche Regelungen zum IQWiG finden sich im SGB V:
§ 139a "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (Gründung, Rechtsform, Gremien, Aufgaben u.a.)
§ 139b "Aufgabendurchführung" (Beauftragung, Einbindung externer Sachverständiger, Stellenwert der Empfehlungen)
§ 139c "Finanzierung"
§ 35a "Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen" (Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln)
§ 35b "Bewertung des Nutzens und der Kosten von Arzneimitteln" (Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln)
§ 130b "Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel" (Rabattverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen nach einer frühen Nutzenbewertung)
§ 303e "Datenverarbeitung und –nutzung" (Regelungen zur Nutzung von Krankenkassendaten für wissenschaftliche Zwecke)

Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem IQWiG einen Generalauftrag erteilt. Dieser ermöglicht es dem IQWiG, eigenständig und ohne Abstimmung mit dem G-BA oder dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Themen auszuwählen und wissenschaftlich zu bearbeiten.

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