Zweitmeinung

Erstellt am 03 Jun 2018 17:16 - Zuletzt geändert: 03 Jun 2018 18:22

In § 27b SGB V ist ein Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung gesetzlich geregelt.

Am 21.09.2017 hat der gemeinsame Bundesausschuss (B-BA) Verfahrensregeln für Zweitmeinungen bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln und Gebärmutterentfernungen beschlossen.
Die neue Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren wird nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.




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