Erstellt am 02 Jul 2017 23:19 - Zuletzt geändert: 05 Mar 2018 23:33
Siehe auch:
• Methode • Methodenbewertung des G-BA • Nutzenbewertung • Wirksamkeit • Patienten-Nutzen
Die Wirkung eines Medikaments oder eines Medizinprodukts oder einer nicht-medikamentösen medizinischen Therapie ist nicht mit der therapeutischen Wirksamkeit gleichzusetzen.
Ein Arzneimittel beispielsweise kann eine pharmakologische Wirkung erzielen, die - z. B. biochemisch oder physikalisch - gemessen und nachgewiesen werden kann. In Studien kann die Wirkung als Effekt in einer Versuchsanordnung oder als statistisch signifikanter Unterschied zwischen Therapiegruppen gemessen werden.
Aus diesem Nachweis, dass das Medikaments oder Medizinprodukt oder die nicht-medikamentöse medizinische Therapie im Versuch bzw. in der Studie eine objektiv gemessene Wirkung bzw. einen statistisch signifikanter Unterschied zu einer anderen Therapie gezeigt hat, folgt nicht automatisch, dass Menschen, bei denen dieses Medikament oder dieses Medizinprodukt oder diese nicht-medikamentöse medizinische Therapie anschließend eingesetzt werden, einen tatsächlichen und nachhaltigen gesundheitlichen Nutzen aus der Behandlung haben werden.
Der Wissenschafts- und Medizinjournalist Marcus Anhäuser drückt dies in einem Beitrag in seinem Blog "Placeboalarm" auf der Plattform Scienceblog folgendermaßen aus:
"… ein Arzneimittel kann wirken, zugelassen sein, aber es nützt nichts1."
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