Erstellt am 16 Apr 2017 16:55 - Zuletzt geändert: 04 Mar 2018 22:39
Die Deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands eine herausragende Rolle spielt. Als Solidargemeinschaft bietet es finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfällen und Pflegebedürftigkeit - und zum Teil auch vor deren Folgen. Die Sozialversicherung soll einen stabilen Lebensstandard jedes Einzelnen garantieren und umfasst folgende Zweige, die als Versicherungsträger oder Träger bezeichnet werden:
• Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
• Unfallversicherung
• Gesetzliche Rentenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
Die Träger der Deutschen Sozialversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die sich zu Bundesverbänden zusammengeschlossen haben. Die Träger erfüllen die ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Die zuständigen Fachministerien sind:
• das Bundesministerium für Gesundheit.
Zu den zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehört es, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.
• das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist es, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln.
Mitglieder der Deutschen Sozialversicherung sind alle Arbeitnehmer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze - sie sind in der Regel automatisch pflichtversichert. Die jeweiligen Träger der Sozialversicherung werden grundsätzlich von den Beiträgen der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber finanziert.
Siehe auch Artikel "Selbstverwaltung" im ArztWiki
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