Sozialmedizin

Erstellt am 03 Jul 2017 17:22 - Zuletzt geändert: 15 Mar 2023 21:41

Die Sozialmedizin befasst sich mit den Zusammenhängen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft – in Forschung und Lehre und als angewandte Sozialmedizin.

Eine sozialmedizinische Beurteilung verbindet die Kontexte von Gesundheitswesen, sozialem Umfeld und sozialen Sicherungssystemen und medizinischen - sowie bei Einzelfällen: persönlichen und individuellen gesundheitlichen - Voraussetzungen. Sozialmedizin ist nicht identisch mit dem Sozialversicherungsrecht und beschränkt sich nicht auf die Interpretation des Sozialgesetzbuches in seiner jeweils aktuellen Fassung.

Historisch hat die Sozialmedizin in Deutschland ihre Wurzeln in den Schriften Rudolf Virchows und Salomon Neumanns, wie auf den Webseiten der DGSMP in den Erläuterungen zur Salomon-Neumann-Medaille ("Medicin ist eine sociale Wissenschaft.") nachzulesen ist.

Ein Teilgebiet der Sozialmedizin ist die Sozialversicherungsmedizin, die sozialmedizinische Fragen mit Bezug zu den Einrichtungen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagentur, Rehabilitationsmedizin, Versorgungsämter, Wehrmedizinische Einrichtungen etc.) thematisiert.
Sozialmedizinische Begutachtung im Bereich der Sozialversicherung ist eine Anwendung der Sozialmedizin.

Sozialmedizinische Fachkompetenz wird überall benötigt, wo Sozialleistungsträger mit medizinischen Fragestellungen konfrontiert werden.
Sozialmedizinische Begutachtung durch den MDK soll den Krankenkassen medizinische Kompetenz zur Verfügung stellen.

Eine sozialmedizinische Perspektive setzt die medizinische Faktensituation in Beziehung zu sowohl sozialversicherungs- und sozialleistungsrechtlichen Vorgaben als auch zu den gesundheitsrelevanten Rahmenbedingungen des Einzelfalls oder der jeweils zu betrachtenden Bevölkerungsgruppe. Sozialmedizinische Betrachtung ist also immer interpretierende Wichtung der Fakten - somit eine Wissens-basierte und durch Wert-Entscheidungen mitbestimmte Tätigkeit - im Unterschied zu einer stets gleichförmig und vorhersehbar ablaufenden Reaktionsweise auf festgelegte Fakten, wie sie z.B. im allgemeinen kennzeichnend für Behördenentscheidungen ist (bzw. sein sollte).

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