Satzungsleistungen

Erstellt am 07 Jul 2021 14:21 - Zuletzt geändert: 07 Jul 2021 15:16

Nach § 11 Abs. 6 Satz 1 SGB V dürfen die gesetzlichen Krankenkassen in ihren jeweiligen Satzungen auch Leistungen für ihre Versicherten anbieten, die nicht im Regelleistungskatalog der GKV aufgeführt sind (also nicht über den EBM abgerechnet werden können), wenn diese Leistungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

Siehe auch in diesem Wiki:



Alle medizinischen und sozialrechtlichen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!

Sofern nicht anders angegeben, steht der Inhalt dieser Seite unter Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License