Erstellt am 15 Sep 2015 00:50 - Zuletzt geändert: 26 Apr 2023 10:32
Mit dem Begriff "Nikolausbeschluss" wird im sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Zusammenhang ein in der Fachwelt stark diskutierter, wegweisender Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az. 1 BvR 347/98) bezeichnet.
Der Nikolausbeschluss führt drei miteinander verbundene Voraussetzungen auf, deren gemeinsames Vorliegen einen verfassungsrechtlich erweiterten Leitungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter begründet.
- Demzufolge kann eine Patientin oder ein Patient mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, eine von ihr oder ihm gewählte, ärztlich angewandte so genannte neue Behandlungsmethode bzw. eine explizit ausgeschlossene Behandlungsmethode von der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
Eine sozialrechtliche Umsetzung erfuhr der Nikolausbeschluss in § 2 Abs. 1a SGB V, der Regelungen zur Leistungsverpflichtung der Krankenkasse bei lebensbedrohlichen oder "zumindest wertungsmäßig vergleichbaren" Erkrankungen sowohl für den ambulanten wie für den stationären Bereich in das fünfte Sozialgesetzbuch einführte.
Das bedeutet, § 2 Abs. 1a SGB V geht über die Kriterien des Nikolausbeschluss hinaus, indem es den außerordentlichen Leistungsanspruch auch auf "zumindest wertungsmäßig vergleichbare" Erkrankungen ausdehnt.
Weblinks:
- Forschungsprojekt "Rechtsprechung der Sozialgerichte aufgrund des "Nikolaus-Beschlusses" am Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht der Ruhr-Universität Bochum.
- Nachgang zu dem "Nikolausbeschluss": Pressemitteilung zum Vergleich vom 27.03.2006 Az: B 1 KR 28/05 R (PDF).
- "Nikolausbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts im Volltext.
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Nikolausbeschluss.
- Rechtsquellen-Vernetzung auf der Plattform dejure.org der dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH.
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