Erstellt am 02 Jul 2017 22:59 - Zuletzt geändert: 09 Dec 2024 13:27
Siehe auch:
• Methodenbewertung des G-BA • Nutzenbewertung • Wirksamkeit • Wirkung • Patienten-Nutzen •
Grundsätzlich ist eine medizinische Maßnahme, die von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet wird, eine Leistung der GKV. Wird die gleiche oder gleichartige Maßnahme regelhaft von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet und/oder ist sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen, handelt es sich um eine Regel-Leistung und damit auch um eine so genannte Sachleistung der GKV. Die gesetzlich Versicherten erhalten Regel-Leistungen meistens ohne Antragstellung (§ 19 SGB IV); allein durch Vorlegen ihrer Versichertenkarte.
Ärztliche und sonstige Behandlungsmethoden wie auch diagnostische Methoden stellen eine Untergruppe der GKV-Leistungen dar.
Was genau eine "Methode" oder "Behandlungsmethode" ist, wird weder im SGB V noch in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA ) eindeutig definiert.
Sozialrechtliche Begriffsdefinitionen einer Methode bzw. allgemeine Definitionen einer Behandlungsmethode finden sich aber an verschiedenen Stellen.
In einem Bundessozialgerichts-Urteil vom 23.07.1998 (Az.: B 1 KR 19/96 R) hieß es, eine medizinische Vorgehensweise erlange insbesondere dann die Qualität einer Behandlungsmethode, wenn ihr ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde liege, das sie von anderen Therapieverfahren unterscheidet und ihre systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll.
In einer weiteren BSG-Entscheidung, vom 28.03.2000 (Az.: B 1 KR 11/98 R), formulierte das Bundessozialgericht:
Eine Methode umfasst das diagnostische bzw. therapeutische Vorgehen als Ganzes unter Einschluss aller nach dem jeweiligen methodischen Ansatz zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlichen Einzelschritte und umfasst damit neben der ärztlichen Leistung auch die durch den Arzt veranlassten Sach- und Dienstleistungen Dritter.
Von den (damaligen) Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Medizinischen Diensten wurde 2008 in der "Begutachtungsanleitung Außervertragliche Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) ohne Fertigarzneimittel" ergänzend festgestellt, dass eine Behandlungsmethode durch zugehörige Verfahrensschritte / Stoffe und Indikation sowie Anwendungsmodalitäten (wie Dosis / Intensität, Anwendungsanzahl / -dauer, Applikationsart) definiert sei, so dass eine Änderung eines dieser Bestandteile zur Entstehung einer neuen Methode führen könne.
Die Verfahrensordnung (VerfO) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat die Definitionsversuche der Rechtsprechung aufgegriffen und enthält hierzu weitere Einzelheiten (siehe NUB - Definition).
In diesem Wiki werden medizinische oder sonstige gesundheitsorientierte Maßnahmen ohne Bezug zu diesen sozialrechtlichen Einschätzungen dann als "Methode" eingeordnet, wenn sie nach Ansicht der Anwender oder anderer Personen eine Behandlungsmethode oder eine Diagnose-Methode sind oder sein könnten. Mögliche sozialrechtliche Einordnungen oder leistungsrechtliche Konsequenzen der "Methoden-Einordnung" werden jeweils im Zusammenhang mit einer einzelnen Methode angeführt.
Siehe auch in diesem Wiki
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