Leistungserbringer

Erstellt am 18 Aug 2015 18:40 - Zuletzt geändert: 14 Jun 2019 14:34

Im Sozialrecht spielt der Begriff "Leistungserbringer" eine recht große Rolle. Es ist ein juristischer Begriff aus dem SGB V, der verwendet wird, um beliebige Anbieter medizinischer Leistungen innerhalb und außerhalb des Gesundheitssystems und des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezeichnen.

Der Begriff, wenn er auf Ärzte und ärztliche Behandlung angewendet wird, wird jedoch von vielen Ärztevertretern bei Landesärztekammern sowie der Bundesärztekammer als problematisch angesehen.
Auf dem 113. Deutschen Ärztetag in Dresden wurde von Frau Bartels, Herrn Dietrich und Herrn Martin Grauduszus ein Beschlussantrag unter der Überschrift "Würde der ärztlichen Heilkunst" gestellt, der folgenden Inhalt hatte:

''DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:''

''Der Deutsche Ärztetag möge erneut beschließen, dass die Ärzteschaft die Vokabel "Leistungserbringer" nicht mehr verwendet.''
''Der Begriff ist mit der Würde der ärztlichen Heilkunst von Ärzten und Ärztinnen in Klinik und Praxis nicht vereinbar.''
''Die Vokabel wird von interessierter Seite benutzt, um die Deprofessionalisierung des Arztberufes voranzutreiben.''

Der Beschluss wurde in dieser Form nicht verabschiedet; der Antrag ist auf den Dokumentationsseiten der Deutschen Ärztetage bei der Bundesärztekammer einsehbar:
113. Deutscher Ärztetag - Ärztetags-Drucksache Nr. V - 58 - Beschlussantrag "Würde der ärztlichen Heilkunst"

Siehe auch:



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