Heilversuch

Erstellt am 30 Aug 2015 14:19 - Zuletzt geändert: 03 Mar 2018 19:03

Zum individuellen Heilversuch, teils auch als Therapieversuch bezeichnet, liegen keine arzneimittel- oder sozialrechtlichen Begriffsbestimmungen vor.

Der Begriff des Heilversuchs stammt aus dem ärztlichen Berufsrecht. Üblicherweise wird der Begriff Heilversuch verwendet für die Behandlung von Patienten, für die es keine erwiesene Maßnahme bzw. keine anerkannte Behandlung gibt - oder wenn alle üblichen, zugelassenen oder ärztlich allgemein anerkannten Behandlungen unwirksam waren.

Entsprechende Definitionen des Begriffs findet man z.B. in der Dissertation von Andrea Loose: "Strafrechtliche Grenzen ärztlicher Behandlung und Forschung", erschienen in der Juristischen Reihe Tenea, Bd. 47.

Auf den Internetseiten der Ethikkommissionen deutscher Universitäten finden sich in der Regel ebenfalls Definitionen des Begriffs "Heilversuch", um diesen etwa vom Off-Label-Use abzugrenzen; z.B.

Eine kurz zusammengefasste Definition findet sich z.B. auch auf dem österreichischen Ärzteportal SpringerMedizin.at. Dort heißt es:

"Individueller Heilversuch - Steht am Ende der medizinischen Hilfsmöglichkeit für Patienten und bezeichnet eine Einzelfallentscheidung, die zulässig ist, wenn keine Standardtherapie vorhanden ist oder diese im speziellen Fall nicht wirksam war oder nicht angewendet werden konnte. Für die Behandlung im Rahmen des Heilversuchs muss ein überzeugendes Maß an Wirksamkeit belegt sein (z. B. durch Daten aus Phase II Studien). Die vordergründige Intention ist die Heilbehandlung des Patienten."

Heilversuche unterscheiden sich grundsätzlich von wissenschaftlich begründeten und systematisch, im Rahmen qualitativ hochwertiger Forschung entwickelten neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden (NUB), da ein Heilversuch nicht den Anspruch erhebt, medizinischer Standard der Zukunft zu werden. Ein Heilversuch zielt auf eine einzelne, versuchsweise Anwendung ohne Standardisierung ab, nicht auf die Erlangung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Eine wissenschaftlich begründete neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (NUB) ist dann keine Außenseitermethode, wenn die Methode
a) nicht aus der alternativen Medizin stammt bzw. sich nicht als Alternative zu anerkannten, wissenschaftlich begründeten Behandlungen versteht - und
b) das Potenzial besitzt, zum allgemein anerkannten Standard zu werden.

Dies sind Eigenschaften, die Außenseitermethoden nicht haben.

Siehe auch:
Experimentelle Therapie



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