Erstellt am 15 Aug 2015 15:43 - Zuletzt geändert: 10 Nov 2022 18:03
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er wird gemeinsam von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, den Spitzenverbänden der Krankenhäuser bzw. der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Patientenvertreter sind als nicht stimmberechtigte Mitglieder zugelassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig.
Gesetzliche Grundlage des G-BA ist §91 SGB V.
Stimmrecht und Zusammensetzung des G-BA regelt die Geschäftsordnung. Die Bewertungskriterien und die Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung des G-BA sind in der Verfahrensordnung niedergelegt.
Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt somit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Um die Ziele einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung zu sichern, erstellt der G-BA auch spezielle Richtlinien zur Qualitätssicherung in der GKV.
Die aktuellsten Pressemeldungen des G-BA seien im Folgenden aufgelistet:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Alle Neuigkeiten im Überblick
Weblink/Quelle: Aktuelle Pressemitteilungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Wenn der Newsfeed der G-BA-Pressemeldungen nicht korrekt angezeigt wird, kann hier der Link zur G-BA-Seite genutzt werden: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/. (Öffnet in neuem Tab)
Deutsches Ärzteblatt 2018: Gemeinsamer Bundesausschuss: Wie ein Gesundheitsparlament.
Deutsches Ärzteblatt vom 31.05.2018: Gemeinsamer Bundesausschuss: BMG veröffentlicht drei Reform-Gutachten.
Deutsches Ärzteblatt: Themensammlung zum Schlagwort "G-BA" beim Deutschen Ärzteblatt Online
Alle medizinischen und sozialrechtlichen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!