Erstellt am 19 Aug 2015 18:00 - Zuletzt geändert: 20 Jun 2018 20:39
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist ein eingetragener Verein. Laut Selbstauskunft auf der Homepage der DKG hat sie folgende "Aufgaben und Ziele":
"Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens.
In diesem Zusammenhang nimmt sie ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Im Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch und unterstützt die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, die nicht nur einzelne Spitzen- und Landesverbände betreffen. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit und unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung und der Durchführung von Gesetzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertritt die Interessen des deutschen Krankenhauswesens auf der europäischen und internationalen Verbandsebene."
Die gesetzlich übertragenen Aufgaben bestehen u.a. in der Vertretung der Interessen der Krankenhäuser im Gemeinsamen Bundesausschuss.
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