Erstellt am 16 Oct 2015 12:27 - Zuletzt geändert: 04 Apr 2022 11:33
Das Bundesamt für soziale Sicherung - vormals Bundesversicherungsamt führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Bei den bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen handelt es sich um Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) ist zuständig für Beschwerden von Versicherten über Entscheidungen oder Verfahrensweisen der unter seiner Aufsicht stehenden Kranken- bzw. Pflegekassen1.
Neben der Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen nimmt das Bundesamt für soziale Sicherung eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP), die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie die Verwaltung des Gesundheitsfonds.
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