Erstellt am 19 Aug 2015 17:39 - Zuletzt geändert: 03 Mar 2018 17:40
Der Bundesmantelvertrag ist (seit dem 01. Oktober 2013) ein einheitlicher Gesamtvertrag für alle Kassenarten, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (inklusive der darin vertreten Kassenärztlichen Vereinigungen) mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über die vertragsärztliche Versorgung schließt (§ 87 SGB V).
Durch den Bundesmantelvertrag werden Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung, insbesondere zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und zur Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen und zu Überweisungen und Verordnungen getroffen.
Der Bundesmantelvertrag legt Details zum Umfang der vertragsärztlichen Versorgung, den Rechten und Pflichten der Vertragsärzte fest und formuliert die Grundlagen der Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung sowie der Voraussetzungen, unter denen ein Vertragsarzt röntgen- und nuklearmedizinische Leistungen erbringen darf.
Der Geltungsbereich der Bundesmantelverträge entspricht dem Geltungsbereich des SGB V. Er trifft weitergehende und konkretisierende Regelungen unterhalb des SGB V; ist somit eine für den Regelungsbereich des SGB V verbindliche, untergesetzliche Regelung.
Weblinks:
Bundesmantelvertrag - Dokumente und Links beim GKV-Spitzenverband
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