Erstellt am 19 Aug 2015 16:07 - Zuletzt geändert: 02 Mar 2018 21:03
Gemäß § 92 des SGB V beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.
Die Arzneimittelrichtlinie ist eine umfangreiche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die mit derzeit (Okt. 2014) insgesamt 12 Anhängen sowie einer Arzneimittelübersicht zur sogenannten Negativliste und Beschlüssen gemäß § 35c SGB V (Klinische Studien) ergänzt wird.
Im Folgenden finden Sie nochmals den Link zur Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des G-BA und zu einzelnen Anlagen der AM-RL:
- Arzneimittelrichtlinie mit allen Anlagen auf der Webseite des G-BA
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage I - OTC-Übersicht - nicht verschreibungspflichtige, aber "GKV-fähige" Arzneimittel.
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage II - Lifestyle (Abmagerungsmittel; Mittel gegen sexuelle Dysfunktion oder Nikotinabhängigkeit; Mittel zur Steigerung des sexuellen Verlangens, Verbesserung des Haarwuchses oder des Aussehens allgemein)
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage III - Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse - verschreibungspflichtige, aber nicht oder nur mit Einschränkungen "GKV-fähige" Arzneimittel.
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage IV - Therapiehinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise (Betroffen derzeit: Adalimumab, Aliskiren, Atypische Neuroleptika, Azathioprin, Becaplermin, Botulinumtoxin, Celecoxib, Cilostazol, Erythropoese-stimulierende Wirkstoffe, Etanercept, Exenatide, Ezetimib, Imiglucerase, Infliximab, Exubera®, Leflunomid, Montelukast, Natalizumab, Oseltamivir, Omalizumab, Palivizumab, Pimecrolimus, Prasugrel, Raloxifen, Repaglinid, Sitagliptin, Somatropin Wachstumshormon, Strontiumranelat, Tacrolimus, Teriparatid, Tibolon, Vildagliptin, Zanamivir)
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage V - verordnungsfähige arzneimittelähnliche oder arzneimittelhaltige Medizinprodukte
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage VI -Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-Label-Use)
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage VII - Aut idem - Austauschbarkeit von Darreichungsformen (Tablette vs. Filmtablette vs. Kapseln, Saft vs. Tropfen, Lösung, Granulat etc.)
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage VIII - Hinweise zu Analogpräparaten (betrifft derzeit Kalziumantagonisten und Protonenpumpenhemmer)
- Arzneimittelrichtlinie - Anlage XII - (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V u.a. alphabetische Übersicht aller Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die der G-BA eine Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat und Übersicht über alle Beschlüsse zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
- Arzneimittelrichtlinie - Negativliste - unwirtschaftliche Arzneimittel (fragwürdige Kombinationen oder Inhaltsstoffe - häufig Mittel der besondere Therapierichtungen; aber auch anderes).
- Arzneimittelrichtlinie - Beschlüsse gemäß § 35c SGB V (Klinische Studien)
Hilfreich für die Begutachtung sind die
- Schnellübersicht der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
- FAQ zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
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