Arzneimittelrichtlinie

Erstellt am 19 Aug 2015 16:07 - Zuletzt geändert: 02 Mar 2018 21:03

Gemäß § 92 des SGB V beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.

Die Arzneimittelrichtlinie ist eine umfangreiche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die mit derzeit (Okt. 2014) insgesamt 12 Anhängen sowie einer Arzneimittelübersicht zur sogenannten Negativliste und Beschlüssen gemäß § 35c SGB V (Klinische Studien) ergänzt wird.



Im Folgenden finden Sie nochmals den Link zur Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des G-BA und zu einzelnen Anlagen der AM-RL:



Hilfreich für die Begutachtung sind die



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