Erstellt am 19 Aug 2015 16:17 - Zuletzt geändert: 02 Mar 2018 20:58
Das Arzneimittelgesetz (AMG) hat den Zweck, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch (und Tier) für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen.
Neben Begriffsbestimmungen (z.B. zum Arzneimittel- und Stoffbegriff) finden sich in dem Gesetz u.a. Ausführungen zu Anforderungen an, Herstellung, Zulassung, Registrierung, Abgabe von Arzneimitteln, zur Sicherung und Kontrolle der Qualität, Pharmakovigilanz, Überwachung, Ein- und Ausfuhr, Haftung für Arzneimittelschäden und Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen.
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