Arzneimittel als Methode

Erstellt am 18 Aug 2015 18:54 - Zuletzt geändert: 03 Sep 2019 15:22

Wann ist ein Arzneimittel zugleich als eine Methode aufzufassen?

Soweit eine ärztliche Behandlung über die schlichte Verabreichung eines Arzneimittels hinaus geht, müssen die leistungsrechtlichen Mindestvoraussetzungen für ein neues Arzneimittel und zugleich damit auch diejenigen für eine neue Behandlungsmethode kumulativ erfüllt sein. (vgl. BSG, Urt. v. 23.07.1998-B 1 KR 19/96 R, Juris, Rn. 18.)

Ein Arzneimittel wird dann im Rahmen einer neuen Methode eingesetzt, wenn sich die Therapie „aus einer neuartigen Kombination verschiedener – für sich jeweils anerkannter oder zugelassener – Maßnahmen zusammensetzt“ (BSG, v. 19.10.2004 – B 1 KR 27/02 R –) entscheidend ist, dass „der Handhabung durch den Arzt [… …] für den Therapieerfolg ein mindestens ebenso großes Gewicht zukommt, wie dem Wirkprinzip des in den Körper eingebrachten Stoffes“, so dass „eine über die schlichte Verabreichung eines Arzneimittels hinausreichende neue Behandlungsmethode“ vorliegt. (BSG-Urteil vom 19.10.2004; B 1 KR 27/02 R)



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