§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
Erstellt am 21 Mar 2019 23:30 - Zuletzt geändert: 31 Oct 2020 21:46
- § 45b SGB XI
- KV-Media: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen / § 45b SGB XI / ab 2017: Entlastungsbetrag
- Büchmann / Seminare KG: Anerkennung von Betreuungspersonen nach Landesrecht mit der Möglichkeit, bei den Pflegekassen nach § 45a SGB XI abzurechnen
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Angebote zur Unterstützung im Alltag
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