Tilray

Erstellt am 11 Jul 2018 14:31
Zuletzt geändert: 20 Oct 2020 16:06

Bei Tilray Extrakten handelt es sich um Vollextrakte, bei denen nicht nur die Leitsubstanzen THC und CBD enthalten sind, sondern auch die anderen Begleitstoffe aus der Pflanze. Bei Einsatz von Extrakten macht man sich nicht nur die synergistische Wirkung von THC und CBD zu nutzen, sondern auch die der anderen Inhaltsstoffe. Diese können beispielsweise die Resorption verbessern. Die Tilray Extrakte werden in zwei Wirkstärken an die Apotheken ausgeliefert, THC25 mit einem Gehalt von 25mg/ml THC und <0,5mg/ml CBD und THC10:CBD10 mit jeweils 10mg/ml THC und CBD.

Die Cannabisextrakte von Tilray sind ölige Lösungen zur Herstellung eines Rezepturarzneimittels und keine zulassungspflichtigen Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes. In Deutschland ist Tilray in Anlage III (verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und kann prinzipiell ohne Indikationseinschränkungen auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.

Dies gilt auch trotz der "Kontraindikationen", die von der Firma Tilray auf ihrer Homepage unter der Überschrift "Fachinformationen" aufgezählt werden, denn es handelt sich hier nicht um gesetzlich verbindliche Fachinformationen, wie sie bei zugelassenen Arzneimitteln von der Zulassungsbehörde genehmigt werden. Für Rezepturen – einschließlich der Cannabisblüten – gibt es keine rechtsverbindlichen Fachinformationen und auch keine entsprechend dokumentierten Kontraindikationen.
Als "Kontraindikationen" werden von der Firma genannt:

  • Schwere kardiovaskuläre Erkrankungen
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Schwere Leber- und Nierenerkrankungen
  • Kinder und Jugendliche
  • Allergien gegen den Wirkstoff

Für Schwangerschaft und Stillzeit wird keine Kontraindikation angegeben, sondern lediglich festgestellt, dass dies "nicht empfohlen" werde.

Diese Ausführungen der Firma in den so genannten "Fachinformationen" befinden sich teilweise im Widerspruch zu Aussagen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ).

  • Von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft war 2015 im Auftrag des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer ein "Überblick über die Studienlage zum therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden" erstellt worden. Dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung ist folgende Aussage zu möglichen Kontraindikationen zu entnehmen: "Als Kontraindikationen gelten Schwangerschaft sowie kardiale Ischämien oder Psychosen in der Vorgeschichte." Zu Psychosen heißt es einschränkend bei der AKdÄ: "Obwohl die Anwendung von Cannabinoiden mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Psychose einhergeht, werden auch antipsychotische Effekte von Cannabinoiden diskutiert, insbesondere bei Schizophrenie. "
  • Die Herstellerfirma des Cannabis-Extraktes "Sativex", GW Pharmaceuticals nennt zwar auch psychiatrische Erkrankungen als Kontraindikationen für das arzneimittelrechtlich zugelassene Präparat Sativex - gleichzeitig entwickelt diese Firma ein Cannabis-basierendes Präparat zur Behandlung der Schizophrenie, das sich derzeit im frühen Stadium der klinischen Erprobung befindet.
  • 2012 wurden die Ergebnisse einer randomisierten, kontrollierten und doppel-blinden Studie publiziert, die zeigte, dass der Cannabis-Wirkstoff Cannabidiol in der Behandlung der Schizophrenie vergleichbar wirksam war wie das zugelassene Antipsychotikum Amisulprid, aber mit deutlich weniger Nebenwirkungen verbunden war (Leweke FM, Piomelli D, Pahlisch F, et al. Cannabidiol enhances anandamide signaling and alleviates psychotic symptoms of schizophrenia. Transl Psychiatry. 2012 Mar 20;2:e94.).
  • Aktuell laufen mehrere Studien zur Behandlung der Schizophrenie mit Cannabidiol, unter anderem eine vom BMBF-geförderte klinische Studie zur Wirksamkeit von Cannabidiol CR (Arvisol®) als Zusatztherapie zu einer Behandlung mit Olanzapin oder Amisulprid im Frühstadium einer Schizophrenie, die Ende 2019 abgeschlossen werden soll.
  • Bei einer Recherche in der weltgrößten Datenbank Medline finden sich mehrere aktuelle Publikationen, die Evidenz auf niedrigem Level für eine mögliche antipsychotische Wirksamkeit des Cannabis-Wirkstoffes Cannabidiol liefern.
  • Die Firma Tilray selbst führt die klinische Studie der Phase II "NCT02517424" zum Einsatz von Tilray bei Posttraumatischer Belastungsstörung durch.

Angeboten werden zwei definierte Tilray-Produkte:

  • Tilray Extrakt THC 25 mit hohem THC-Gehalt (25%) = Wirkstoff/Menge THC 25 mg/ml
  • Tilray Extrakt THC10:CBD10 mit äquivalenten Anteilen THC und CBD = Wirkstoff/Menge THC 10mg/ml, CBD 10mg/ml

Empfohlene Anfangsdosis: Eine Anfangsdosis von 2,5-5 mg aktiven Cannabinoiden ist ein typischer Ausgangspunkt.

Siehe auch


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Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
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