Erstellt am 16 Oct 2017 17:12
Zuletzt geändert: 16 Oct 2017 17:15
Fachinfo
- Frage:
- Sind verschreibungspflichtige Arzneimittel mit der Zulassung zur Vorbeugung gegen die Symptome der Reise- bzw. Seekrankheit wie Schwindel, Übelkeit und Erbrechen (z. B. Scopoderm® TTS Membranpflaster) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig?
- Antwort:
- Nein. Arzneimittel zur Behandlung der Reisekrankheit werden durch die Arzneimittel-Richtlinie im Paragrafen 13 Abs. 1 Punkt 4 von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Werden diese Arzneimittel zulassungsüberschreitend (Off-Label), z. B. bei der Anwendung gegen Erbrechen bei einer Tumortherapie eingesetzt, muss die Kostenübernahme vorab von der jeweiligen Krankenkasse gemäß Paragraf 2 Abs. 1a SGB V genehmigt werden. Dazu stellt der Patient oder der behandelnde Arzt einen Antrag an die Krankenkasse.
- Patienten müssen vom behandelnden Arzt vor der Verordnung immer über die medizinischen, sozialrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekte und Probleme eines Off-Label-Uses informiert werden.
Alle Darstellungen medizinischer Sachverhalte, Erkrankungen und Behinderungen und deren sozialmedizinische Einordnung und Kommentierungen hier im Wiki dienen nicht einer "letzt begründenden theoretisch-wissenschaftlichen Aufklärung", sondern sind frei nach Karl Popper "Interpretationen im Licht der Theorien."
Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
Alle medizinischen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der medizinischen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche Beratung nicht ersetzen!
Neue Seite anlegen