Scopoderm TTS

Erstellt am 16 Oct 2017 17:12
Zuletzt geändert: 16 Oct 2017 17:15

Fachinfo

Frage:
Sind verschreibungspflichtige Arzneimittel mit der Zulassung zur Vorbeugung gegen die Symptome der Reise- bzw. Seekrankheit wie Schwindel, Übelkeit und Erbrechen (z. B. Scopoderm® TTS Membranpflaster) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig?
Antwort:
Nein. Arzneimittel zur Behandlung der Reisekrankheit werden durch die Arzneimittel-Richtlinie im Paragrafen 13 Abs. 1 Punkt 4 von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Werden diese Arzneimittel zulassungsüberschreitend (Off-Label), z. B. bei der Anwendung gegen Erbrechen bei einer Tumortherapie eingesetzt, muss die Kostenübernahme vorab von der jeweiligen Krankenkasse gemäß Paragraf 2 Abs. 1a SGB V genehmigt werden. Dazu stellt der Patient oder der behandelnde Arzt einen Antrag an die Krankenkasse.
Patienten müssen vom behandelnden Arzt vor der Verordnung immer über die medizinischen, sozialrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekte und Probleme eines Off-Label-Uses informiert werden.

Alle Darstellungen medizinischer Sachverhalte, Erkrankungen und Behinderungen und deren sozialmedizinische Einordnung und Kommentierungen hier im Wiki dienen nicht einer "letzt begründenden theoretisch-wissenschaftlichen Aufklärung", sondern sind frei nach Karl Popper "Interpretationen im Licht der Theorien."
Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
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