Methionin

Erstellt am 08 Oct 2020 11:39
Zuletzt geändert: 08 Oct 2020 19:40

Sozialrechtlicher Hintergrund

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

In Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie wird die Regelung in Nummer 30 mit dem Inhalt "L-Methionin nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind" gestrichen.

Nutzenbewertung

Leitlinien

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF); Arbeitskreis Harnsteine der Akademie der Deutschen Urologen, Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. Leitlinie "Diagnostik, Therapie und Metaphylaxe der Urolithiasis", Registernummer 043 - 025, Stand: 31.05.2019 , gültig bis 30.05.2024.

Zur Rezidivprophylaxe (Metaphylaxe) bei Infektsteinen besagt diese Leitlinie:

Wesentlicher Bestandteil der Rezidivprävention ist eine komplette Steinsanierung, da an zurückgelassenen Restfragmenten weiter Bakterien anhaften können, die dann zu einer Re-Infektion und erneutem Steinwachstum führen können.
Ebenso wichtig für die Prophylaxe ist die antibiotische Therapie der Harnwegsinfektion. Die Wahl des Antibiotikums basiert auf dem Antibiogramm der Urin- und/oder Steinkultur. Nach erfolgreicher Therapie der Infektion sollten die Patienten engmaschig kontrolliert werden, um bei erneutem Harnwegsinfekt rasch antibiotisch behandelt zu werden. Im Falle rezidivierender Infektionen kann eine Antibiotika-Langzeitprophylaxe sinnvoll sein (s. S3 Leitlinie Harnwegsinfekte [112]). Die Dosierung der antimikrobiellen Chemotherapeutika ist dabei stets dem Grad einer evtl. bestehenden Niereninsuffizienz (Ausmaß der GFR Einschränkung) anzupassen. Aufgrund eines möglichen Wechsels im Keimspektrum sollte in regelmäßigen Abständen eine Urinkultur angelegt und ggf. die Wahl des Antibiotikums angepasst werden.
Prädisponierende anatomische oder funktionelle Faktoren, wie ein benignes Prostatasyndrom, eine Zystozele, eine Harnröhren‐ oder Subpelvinstenose, sollten operativ korrigiert werden.
Da sich Infektsteine im alkalischen Milieu bilden, unterstützt auch die Einstellung des Urin-pH-Werts mit L-Methionin auf Werte zwischen 5,8 und 6,2 die Rezidivprophylaxe [409]. Der Nutzen von Ureaseinhibitoren wie Acetohydroxamsäure ist umstritten; der Wirkstoff ist im Übrigen aktuell in Deutschland nicht zugelassen [406, 410].


Erwähnung von L-Methionin:

4.5. Kalziumphosphat-Steine
4.5.3.Pharmakologische Therapie
Wenn der pH-Wert im Urin konstant > 6,2 bleibt, kann eine Harnansäuerung mit L-Methionin vorteilhaft sein; sie wird jedoch nicht häufig angewendet und muss für die Entwicklung einer systemischen Azidose überwacht werden. Bei infektionsassoziierten Kalziumphosphatsteinen ist es wichtig, die für Infektionssteine gegebenen Hinweise zu beachten. (Originaltext: If urine pH remains constantly > 6.2, urinary acidification with L-methionine may be beneficial; however, it is not commonly used and needs monitoring for systemic acidosis development. For infection-associated calcium phosphate stones, it is important to consider the guidance given for infection stones.)

4.8.Struvite und Infekt-Steine
4.8.3. Spezifische Behandlung
Allgemeine präventive Maßnahmen werden für Flüssigkeitsaufnahme und Ernährung empfohlen. Zu den spezifischen Maßnahmen gehören die vollständige chirurgische Entfernung von Steinen, eine kurz- oder langfristige Antibiotikabehandlung [582], die Ansäuerung der Harnwege mit Methionin oder Ammoniumchlorid sowie die Empfehlung, die Einnahme von Urease. (Originaltext: Specific Treatment: General preventive measures are recommended for fluid intake and diet. Specific measures include complete surgical stone removal [577], short- or long-term antibiotic treatment [582], urinary acidification using methionine [529] or ammonium chloride [583], and advice to restrict intake of Urease.)

Erwähnung von L-Methionin:

3.5. Harnwegsinfekt bei neuro-urologischen Patienten
3.5.3.2. Prophylaxe
Es gibt keine ausreichenden Belege für die Verwendung von L-Methionin zur Urinsäuerung, um eine wiederkehrende Harnwegsinfektion zu verhindern. (There is no sufficient evidence to support the use of L-methionine for urine acidification to prevent recurrent UTI.) (Quelle: Günther et al. 2002)

Erwähnung von L-Methionin:

Eine Medikation/Prophylaxe mit L-Methionin findet in dieser Leitlinie keine Erwähnung.
3.3.6.4.6.Patients with catheters in the urinary tract
3.3.6.6.4.6.Patienten mit Kathetern in den Harnwegen
Patienten mit Dauerkatheter oder suprapubischen Kathetern und Nephrostomiekanülen werden unweigerlich zu Trägern einer asymptomatischen Bakteriurie (ABU), wobei eine Antibiotikabehandlung keinen Nutzen zeigt. Dies gilt auch für Patienten mit ABU und verweilenden Ureter-Stents. Eine Routinebehandlung der Katheter-assoziierten Bakteriurie wird nicht empfohlen. Für detaillierte Empfehlungen siehe Abschnitt 3.8.
(Patients with indwelling or suprapubic catheters and nephrostomy tubes invariably become carriers of ABU, with antibiotic treatment showing no benefit [86]. This is also applicable for patients with ABU and indwelling ureteral stents [87]. Routine treatment of catheter-associated bacteriuria is not recommended. For detailed recommendations see section 3.8.)
3.7. Komplizierte Harnwegsinfekte
3.7.1. Einleitung
Ein komplizierter Harnwegsinfekt (cHWI) tritt bei einer Person auf, bei der man davon ausgeht, dass individuelle Faktoren (z.B. zugrundeliegender Diabetes oder Immunsuppression) oder spezifische anatomische oder funktionelle Anomalien im Zusammenhang mit dem Harntrakt (z.B. Obstruktion, unvollständige Entleerung aufgrund einer Dysfunktion des Detrusormuskels) zu einer Infektion führen, die schwieriger zu beseitigen ist als eine unkomplizierte Infektion.
(A complicated UTI (cUTI) occurs in an individual in whom factors related to the host (e.g. underlying diabetes or immunosuppression) or specific anatomical or functional abnormalities related to the urinary tract (e.g. obstruction, incomplete voiding due to detrusor muscle dysfunction) are believed to result in an infection that will be more difficult to eradicate than an uncomplicated infection [168-170].
3.8. Katheter-assoziierte HWIs
3.8.1. Einleitung
Katheter-assoziierte HWI bezieht sich auf HWIs, die bei einer Person auftreten, deren Harnwege gegenwärtig katheterisiert sind oder innerhalb der letzten 48 Stunden katheterisiert wurden. Eine Auswertung der Literatur ist problematisch, da viele publizierte Studien den Begriff Katheter-Bakteriurie verwenden, ohne die Anteile der Katheter-ABU und der Katheter-HWI voneinander abzugrenzen, und einige Studien verwenden den Begriff Katheter-HWI, wenn sie sich auf Katheter-ABU oder Katheter-Bakteriurie beziehen.
(Catheter-associated UTI refers to UTIs occurring in a person whose urinary tract is currently catheterised or has been catheterised within the past 48 hours. The urinary catheter literature is problematic as many published studies use the term CA-bacteriuria without providing information on what proportion are CA-ABU and CA-UTI, and some studies use the term CA-UTI when referring to CA-ABU or CA-bacteriuria [173].)
3.8.4.1. Empfehlung für die Behandlung und Prävention von Katheter-HWI
Symptomatische katheterassoziierte HWI entsprechend den Empfehlungen für komplizierte HWI behandeln. (Treat symptomatic catheter-associated UTI according to the recommendations for complicated UTI). Starke Empfehlung.
Die Autoren dieser Leitlinie sprechen eine Warnung bezüglich routinemäßig angewendeter Antibiotikaprophylaxe bei Dauerkatheterträgern aus, da die Evidenz hier sehr uneinheitlich sei und auch Schäden möglich sind.

Die Kommission stellt fest:
Es kann keine Empfehlung bezüglich der Ansäuerung des Urins im Sinne der Infektionsprophylaxe abgegeben werden (Kat. III).

  • Blasenkatheter dürfen nur nach strenger ärztlicher Indikationsstellung unter aseptischen Bedingungen angewendet werden und sind so bald wie möglich zu entfernen. Die durchführenden Personen müssen mit der Technik und den Erfordernissen der Aseptik und Antiseptik vertraut sein.
  • Manipulationen am geschlossenen Harndrainagesystem (z. B. Urinabnahme) erfordern streng aseptische Handhabung und sollen auf das notwendige Minimum reduziert werden.
  • Vor und nach jeder Manipulation am Blasenverweilkatheter oder Harndrainagesystem ist eine hygienische Händedesinfektion erforderlich.
  • Spülungen und Instillationen sind nur bei spezieller urologischer Indikation, aber nicht zur Infektionsprophylaxe durchzuführen. Spülungen mit Antiseptika oder Antibiotika sind obsolet.
  • Bei länger währender Drainage (>5 Tage) sollten unter Beachtung der Kontraindikationen suprapubische Blasenverweilkatheter bevorzugt werden.
  • Eine Leitlinie speziell zur Problematik der Katheterinkrustation aus Deutschland oder mit Europaweiter Geltung konnte nicht gefunden werden.

Katheterinkrustation

Diese Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Urologie enthält u.a. folgende Aussagen:
"Bei Vorliegen einer Katheter-assoziierten Harnwegsinfektion entsprechend den CDC-Definitionen [19, www.cdc.gov/HAI/ca_uti/uti.html] sollte vor einer testgerechten Antibiose zunächst die Qualität der Harndrainage überprüft werden. Eine Infektionsprophylaxe mit Antibiotika sollte weder zum Legen eines Blasenverweilkatheters noch bei liegendem Katheter erfolgen.
Erhalten Patienten aus anderen Gründen Antibiotika, so ist wegen der zu erwartenden Erregerselektion im Rahmen der prospektiven Infektionskontrolle beim Blasenverweilkatheter auch ein mikrobiologisches Harnmonitoring zu empfehlen - dies auch bei eingeschränkter Nierenfunktion mit reduzierter Harnproduktion. Mikrobiologisches Harnmonitoring ist auch beim Auftreten von Krankheitserregern mit spezifischen Resistenzen und Multiresistenzen auf einer Station erforderlich. Bei fehlendem Urinfluß und fraglicher Verstopfung des Katheters sollte vorzugsweise eine sonographische Kontrolle der Blasenfüllung mit ggf. nachfolgendem Katheterwechsel an Stelle eines probatorischen An-/Freispülens des Katheters erfolgen.
Auf eine ausreichende Diurese zur "inneren Spülung" (Ausspüleffekt, z.B. von Detritus und aszendierenden Erregern, Inkrustationsprophylaxe) ist zu achten. Zu diesem Zweck sollte die Harnausscheidung möglichst mehr als 1,5 bis 2 l/24 h bei einem spezifischen Gewicht von = 1015 g/l betragen, ggf. unterstützt durch eine Harnansäuerung auf einen Urin-pH zwischen 5,8 bis 6,2 z.B. durch die Gabe von Vitamin C-Pulver 3 x 1g oder L-Methionin 3-6 x 500mg Tbl. (Acimethin®)."

Literatur

Schlussfolgerungen: Trotz eines adäquaten Vitaminstatus erhöht die Supplementation von 1500 mg L-Methionin täglich die Homocystein-Plasmakonzentration bei Patienten und Kontrollpersonen signifikant um durchschnittlich 2,0 Mikromol/l. Eine optimale Vitaminsupplementierung, insbesondere mit Folat, könnte möglicherweise einen solchen Anstieg verhindern.

Diese Studie lag dem Abschlussbericht des IQWiG zum Auftrag "A04-02" - L-Methionin bei Patienten mit neurogenen Blasenstörungen zugrunde.

ältere Literatur vor 2000

WebLinks


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Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
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